Rechtsfragen beim Trainspotting


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  • Hallo in die Runde,


    ich bin gerade dabei meinen nächsten Fotoausflug zu planen und wollte mal fragen, ob Ihr wisst, inwieweit man Grünflächen und Felder für Fotozwecke betreten darf. Leider findet man dazu nur allerlei mehr oder minder seriöse Internetseiten, aber keinen wirklichen Gesetzestext oder irgendwas von öffentlicher Stelle.

    Wäre schön, wenn mir da jemand aushelfen könnte.


    Danke und schönes Wochenende

    Robert

  • Wieso sollte es auch Gesetze geben? Privatgrundstücke sind generell Verboten zu Betreten, dazu zählen auch Grünflächen & Felder.

    Allerdings haben die wenigsten was dagegen, solange man nichts Kaputt trampelt.

    Don't believe what your eyes are telling you, all they show is limitation, look with your understanding.

    Wer für Meinungsfreiheit ist, muss auch andere Meinungen aushalten.

  • Das Betreten Privateigentums ist nicht generell verboten allerdings auch oft nicht gern gesehen.

    Der Bauer sieht das nicht so gerne, wenn Jemand in seinen bestellten Feld abseits des Weges herumlatscht. Auf einer Kuhwiese oder einer normal unbestellten Wiese hingegen haben die meisten sicher nichts dagegen, solang man da nicht Grillstellen errichtet,Unrat verteilt oder Reifenspuren hinterlässt. Da wo es möglich ist sollte man vorher um Erlaubnis bitten.

    Selbst auf ausgewiesenes Bahngelände kann man sich unter Umständen im Randbereich bewegen, darf aber Niemanden oder sich selbst damit gefährden und man muss durchaus auch darauf gefasst sein, einen Ident. Prüfung und Verweiss zubekommen.

    Im Gleisbereich und Bahnbetrieb hat man nichts zusuchen..Zutritt verboten.

    Wenn man gute hochauflösende Fotohardware benutzt, braucht man auch nicht so nah heran gehen, da kompensiert das "etwas weiter entfernt" dann eben die entsprechende Hardware.

  • Das Betreten Privateigentums ist nicht generell verboten allerdings auch oft nicht gern gesehen.

    Durch den § 123 StGB ist das Hausrecht jeder Person oder auch von Unternehmen geregelt und geschützt. Der Grundgedanke dieses Paragrafen ist der Umstand, dass jede Person eigenständig bestimmen darf, welche andere Person das im Eigentum oder im Besitz stehende Grundstück auch betreten darf.


    Diese Orte werden durch den § 123 StGB ausdrücklich geschützt


    - Wohnungen

    - gewerbliche Räumlichkeiten

    - öffentliche Räume oder auch Plätze

    - eingefriedetes Gebiet


    ;)

    Don't believe what your eyes are telling you, all they show is limitation, look with your understanding.

    Wer für Meinungsfreiheit ist, muss auch andere Meinungen aushalten.

  • Verboten ist natürlich verboten.

    Das war etwas zu allgemein von mir formuliert.

    Wenn Jemand in meinen Haus Vorgarten betritt (mein Privatbesitz) um mich nachdem Weg zu fragen, ist daß sicher ein Unterschied, als wenn Jemand meine Wohnung unaufgefordert betritt.

    Eine große (im Privatbesitz) befindliche Wiese zubetreten ist nicht unbedingt gleich ein Vergehen, auch wenn es eigentlich verboten ist. Da wird aufgefordert die Wiese zu verlassen und die Sache ist ausgestanden.

    Bei einer Wohnung ist vielmehr eine Privatsphäre/Intimsverletzung gegeben.

  • Privatgrundstücke dürfen grundsätzlich betreten werden. Es gibt dabei jedoch folgende Ausnahmen:

    • Man hat ein Hausverbot für das Grundstück
    • Grundstück ist umfriedet (Zaun, Mauer)
    • Felder (zwischen 2 Feldern darf man entlang gehen)