Keine weiteren IC2 für die Deutsche Bahn (und eventuelle Rückabwicklung)

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  • Ich bin vor kurzem von Hannover nach Leipzig damit gefahren. Fand ich schon recht unangenehm, besonders im Obergeschoss. Vor allem im höheren Geschwindigkeitsbereich war es schon ziemlich deutlich. Bei der Platzreservierung hatte man mir auch gleich Sitze im unteren Bereich empfohlen. Muss also doch mehr Beschwerden geben. Zum Fahrplanwechsel stellt man die Verbindung aber nun ohnehin wieder auf älteres Rollmaterial um (da die Doppelstockwagons aufgrund des Fahrgastaufkommens auf einer anderen Strecke benötigt werden).

  • Naja, das ist immerhin nicht so schlimm wie der Skandal, den sich die NS (Niederländischen Einsanbahnen) 2012/13 geleistet haben. Diese hatte 2004 mehere Hochgeschwindigtkeitszüge von AnsaldoBreda bestellt (Warum man bei einer Firma bestellt, die sonst nur Erfahrung mit Straßenbahnen haben, leuchtet mir nicht ganz ein.). Diese sollten ab 2007 geliefert werden, um ein eigenes kleines Schnellzugsystem aufzubauen. Dazu kam es aber nicht, die Züge wurden mit Ach und Krach bis mitte 2012 ausgeliefert, gerade mal 5 Jahre später. Von Dezember 2012 bis Januar 2013 waren diese im Plandienst, bis man entlang der Strecke Teile der Unterflur-Verkleidung fand. Die Betreibserlaubnis wurde sofort entzogen, die Züge gingen zurück an den Hersteller, welcher mehr als 100 Mio. Strafe zahlen musste.


    Dagegen sind ein paar leicht schwankende Wagen nicht so sondelich schlimm. Und wenn die Bahn halt keine Wankdämpfer verlangt hat, kann sie sich schlecht beschweren, dass die fehlen bzw. es Probleme gibt.

    LG. Schwarzwaldbahner

    EiB - Fahrweg; DB InfraGO Südwest, Karlsruhe

    Einmal editiert, zuletzt von Schwarzwaldbahner ()

  • Nach dem Durchlesen des Artikels glaube ich, dass von den Medien (Wie eigentlich immer) mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird...
    zum Thema Schlinger- und Wankdämpfung fällt mir nicht mehr ein als: Selber Schuld...

    *achtung* Kann Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten *achtung*

    Einmal editiert, zuletzt von Betjoin ()

  • Das mit selber Schuld sehe ich anders. Der Kunde fühlt sich nicht wohl, also kann es der Bahn nicht egal sein. Wenn ich mich durch die Gegend schaukeln lassen und insgeheim ein leichtes (wenn auch vielleicht unberechtigtes) Gefühl der Unsicherheit haben will, kann ich für einen Bruchteil des Fahrpreises auch einen Fernbus nehmen.


    Und dem Hersteller kann es angesichts der chinesischen Konkurrenz auch nicht egal sein, ob er einen seinen größeren Kunden verärgern will. In einem Zeitalter, wo man von selbstfahrenen Zügen, LKWs und Bussen spricht, sollte es einem renomierten Hersteller wohl möglich sein, ein der (technischen Möglichkeiten angemessenes) perfektes Produkt herzustellen. Das ist jetzt eine Herausforderung für Ingenieure, nicht für Juristen. Ansonsten dominieren auch hier bald chinesische Schriftzeichen ...

    Einmal editiert, zuletzt von WestWind ()

  • Nunja, es mag sein,
    dass der Hersteller nur das liefert, was bestellt wird,
    aber wenn ein Fahrzeug bestellt wird,
    sollte man schon davon ausgehen, dass ein paar Dinge "Standard" sind.


    Und unter Standard verstehe ich nicht nur Räder, Fenster und Türen,
    sondern auch Sicherheit und eine gewisse Stabilität.
    Unter Stabilität verstehe ich auch, dass der Zug nicht übermäßig schwankt.
    Nach den Videos, die man hierzu finden kann, ist das hier natürlich nicht der Fall.


    Wo soll die Bürokratie noch hinführen? Dass man bald Züge bestellen muss, bei denen man angibt, dass die innen beleuchtet sein solln?
    Es ist mir klar, dass die Fragen wie etwas beleuchtet sein soll, wie die Türen/Fenster angeordnet sein sollen damit nicht geklärt ist,
    aber es sollte vorgegeben sein, was in einem EU-Standard-Fahrzeug reingehört an Technik und Sicherheitsmerkmalen.
    Wieso gibts hier noch keine EU-Norm die vorschreibt welche Eigenschaften ein Schienenfahrzeug mind. haben muss, um zugelassen zu werden?
    Oder gibts da was/ist was in Planung?

  • Niemand bestellt für etliche Millionen neue Fahrzeuge und vertraut dann darauf, dass der Vertragspartner "ein paar Standards" erfüllt. ;)
    Es macht z.B. einen großen Unterschied ob man ein bereits fertig entwickeltes Produkt kauft oder die Entwicklung erst mit dem Vertrag beginnt.


    Solche Dinge werden bis ins kleinste Detail im Vertrag festgelegt. Da diesen hier aber mit Sicherheit keiner kennt, macht es sowieso keinen Sinn darüber zu spekulieren. Mit dem sehr wahrscheinlich mehrere einhundert Seiten starken Vertragswerk werden sich nun die Anwälte der DB und Bombardier beschäftigen.

    "Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen." (Hermann Hesse)

  • ob man ein bereits fertig entwickeltes Produkt kauft oder die Entwicklung erst mit dem Vertrag beginnt

    Soweit ich weiß hat die DB von Bombardier bereits für den Nahverkehr mehrere Hundert Dosto bestellt und betrieben gehabt, bevor die FV-Dostos kamen.


    Deswegen -auch reine Vermutung- kann ich mir nicht vorstellen, dass man sich komplett neu hingesetzt hat und wirklich jedes kleine Schräubchen neu besprochen hat.
    Das wäre alleine wirtschaftlich bereits unsinnig.
    Aber du hast Recht, das können und müssen jetzt Anwälte mit Internakenntnissen klären.

  • Ich bin Anfang September mit den IC-DoStos die Strecke Köthen - Halle(Saale) - Leipzig gefahren und fand die sogar angenehmer als den ICE T, denn ich danach hatte.