GR und die repaints...


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  • Ich weiss, wir hatten das Thema schon. Aber die BR151 ist ja nunmal ein Bestandteil von Railworks 2. Wie sieht denn die Policy von Railsimulator.com aus? Darf man keine zum Standard gehörigen Rollmaterialien repainten? In der Flugsimulator Szene war dies gängig und keiner hatte etwas dagegen.


    Klar GR hat die BR151 erstellt und hat das Copyright. Das will ich ja auch nicht abstreiten, aber wenn man nur die Textur weitergibt, dann hat doch eigentlich derjenige, der diese erstellt das Copyright drauf, oder täusche ich mich da? Solange nichts von GR benutzt und weitergegeben wird, sollte es doch wirklich kein Problem sein.


    Was wäre das Produkt Railworks, ohne die Community der vielen Freeware Künstlern, ob nun Objektbauern, Repaintern, Aufgabenerstellern usw.


    Gruß Butze

  • @Butze, kann es sein, dass du ein wenig unter "Denkbefreit" leidest?


    Was verstehst du an dem Satz: "...Wie sie schreiben, wird eh unter anderen eine grüne BR 151 früher oder später von GR für den RW erscheinen..." nicht?


    Entweder du wartest bis es Sie von GR gibt, oder erstell dir deine eigenen Repaints. Nur weil RSC es erlaubt hat, dass man Ihre Sachen repainten darf, ist es noch lange kein "Freifahrtsschein" für die restlichen enthaltenen Assets.


    Wie schon an anderer Stelle erwähnt, du bist hier immer noch nicht in einem "Flusi-Forum", hier gelten etwas andere Regeln.

    *OO(IIII)(IIII)OO* ...was für ein feeling

  • Gabberspatz, ich weiss nicht woher deine Agressivität her kommt. Ich habe weder dir noch GR oder sonst irgend jemandem etwas getan, geschweige denn beleidigt, so wie du es tust.


    Nur weil GR irgendwann einmal ein Repaint veröffentlichen will, heisst das doch nicht das andere dies nicht auch dürfen.
    Mag ja sein das du auch ein Payware Creator bist/wirst und aus rein finanziellen Gründen so gereizt reagierst.


    Nur weil jemand sagt "So ist es", heisst es nicht das es richtig ist. Gerade weil Urheberrecht ein sehr wichtiges Thema ist, stelle ich solche Fragen.
    Wenn es dir nicht passt, dann brauchst du ja nicht darauf zu antworten.

  • Zitat

    Nur weil jemand sagt "So ist es", heisst es nicht das es richtig ist. Gerade weil Urheberrecht ein sehr wichtiges Thema ist, stelle ich solche Fragen.

    Zitat

    Ein Grund mehr nix mehr von denen zu kaufen

    Sorry, das hier hat ja mal überhaupt nix mit "Agressivität" zu tun, wenn man mal deine Beiträge in den beiden Threads verfolgt, dann kann man eher daraus schlussfolgern, dass du nur Interesse daran hast wie man das Copyright von Payware umgehen kann und inwiefern es nach Veröffentlichung noch gilt.


    Aber hier ist es egal, ob es nun Free- oder Payware ist, wenn der Ersteller sagt, es gibt keine Repaints oder der gleichen, dann sollte man dies auch akzeptieren.


    Im übrigen ist es ein leichtes, wenn man die TS-Modelle von den GR 151er hat, da brauchbare RW-Repaints zu erstellen, man muss nur die passende Textur ins RW Format umwandeln.

    *OO(IIII)(IIII)OO* ...was für ein feeling

  • Also ich denke die Frage von Butze ist durchaus berechtigt. GR hat die 143 und 151 für RW "gespendet" und sie gehören zum "Core Content".
    Nach meinem Verständnis unterliegen sie somit dem Copyright von RS.com. Da kann man dann auch mal nachhacken.


    Wie schon erwähnt herrscht hier im Forum ein gediegener Umgangston, und das soll auch in Zukunft so bleiben.
    Also verzichtet bitte auf weitere beleidigende Formulierungen á la "Denkbefreit".


    Gruß, Jim

  • also wenn man jemanden als Denkbefreit tituliert, dann ist das schon agressiv und beleidigend. Zumal du mich in keinster Weise kennst.
    Wir können ja gerne mal vergleichen wer wieviel Geld in Payware investiert hat.


    Mir geht es nicht darum Payware zu untergraben, überhaupt diese Unterstellung schon wieder.
    Was soll so schlimm sein ein Repaint zu erstellen und diesen, und damit meine ich nur die Textur und keine urheberrechtlich geschützen Dateien, der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen?


    Ich gebe dir Recht, wenn man urheberrechtliches Material verändert und der Besitzer der Rechte möchte dies nicht, dann darf man dies auch nicht tun.
    Aber bei Texturen die man selber erstellt?

  • Sorry! Aber irgendwie verstehe ich die Diskusion nicht. *nurbf*
    GR hat doch das veröffentlichen von Repaints untersagt oder irre ich?
    Hat aber nicht gesagt das sich jeder sein Repaint erstellen darf.


    Also wo ist das Problem? ;)


    @ Butze,


    wo das Problem ist? Ganz einfach GR hat es untersagt und damit sollte die Diskusion zu Ende sein.
    Solltest Du eine schriftliche Genehmigung bekommen dann sieht das anders aus. ;)


    Gruß Jens

    Demokratie: Demokratie ist, wenn 10 Füchse und ein Hase da drüber diskutieren was es zum Abendessen gibt. :ugly:
    Freiheit: Freiheit ist wenn der Hase mit einer Schrotflinte sein Veto einlegt. :lolx2:

  • @ Tanko


    Naja, das kannst du eigentlich nicht vergleichen. Ein Auto, wenn du es abbezahlt, hast gehört dir. Damit kannst du machen was du willst. (Solange der TÜV nichts dagegen hat.)
    Bei Software sieht das anders aus. Da gehört dir nur die Verpackung und der Datenträger. An der Eigentlichen Software hast du nur ein Nutzungsrecht. Also du darfst es Installieren und auf deinem Rechner nutzen.


    Es gibt da nur eine Möglichkeit um Klarheit zu schaffen. Fragt doch nochmal bei GR nach wie es sich mit den Modellen verhält die standardmäßig im RW drin sind.
    Wenn da ein nein kommt, dann ist das halt so. Da könnt ihr dann noch bis nächstes Jahr Weihnachten diskutieren, aber ändern tut sich trotzdem nichts.


    PS: Ich werd hier mal aufräumen.

  • ja klar möchte GR das verbieten, aber dürfen die das? Das ist hier nämlich die Frage.
    Was GR darüber denkt wissen wir ja, aber da die 2 Loks im Standardpaket sind, sollte das Copyright doch an Railsimulator.com bzw. den Rechteinhabern von Railworks 2 übergegangen sein.


    Erstellt jemand einen Repaint, so ist es sein Werk und somit hat er für seinen Repaint auch das Urheberrecht. Also kann er auch selber entscheiden unter welcher Lizenz er das stellt, z.B. GNU/GPL.
    Solange man keine urheberrechtlichen Dateien von GR veröffentlicht...., wo sollte da das Problem sein.


    Vielleicht kann sich ja jemand von Railsim.com, GR selbst, oder vielleicht Aerosoft an dieser Diskussion beteiligen. Ich würde gerne mal wissen, warum sie das verbieten, bzw. warum sie Meinen ein Urheberrecht auf das Repaint zu haben.


    Ich bin kein Jurist und lasse mich gerne eines Besseren belehren.


    Gruß Butze

  • Ich würd erst bei RSC nachfragen und dann GR mit der Antwort konfrontieren. Nach meiner bescheidenen Denkweise ist wenn RSC sagt ok auch alles ok. Bei GR eigenen Paketen gilt natürlich das was GR selbst dazu sagt, so unsinnig uns das allen vorkommt...


    Butze dein Beispiel ist nicht hundertprozentig wasserdicht, wenn jemand das Repaint unter GPL stellen will, müssen auch alle dafür benutzten Materialien unter GPL stehen. Beim Repaint also die Texturen und wenn ich mich nicht ganz arg täusche muss zumindest auch die Genehmigung vorliegen für Material das es nicht ist, ich denke da z.B. an das DB Logo. Bin aber auch kein Jurist und auch wenn ich fleissig Blogs mit der Thematik lese in dieses Minenfeld haben sich bislang sowieso nur sehr wenige Anwälte und Richter reingetraut ;)
    Ich hab allerdings verstanden worauf du hinauswillst. Aber auch wenn man das original Modell nicht zusammen mit dem Repaint anbietet, ist das ursprüngliche Recht dadran immer noch bei GR. Wenn die in ihren Nutzungsbedingungen sagen nein dann muss man sich dran halten. Sich das ganze für sich selbst anzufertigen kann einem da aber keiner verwehren. Sofern sich da tatsächlich jemand offzielles zu äußert wird die Antwort auf jeden Fall interessant :) (ich glaube allerdings nicht dran, zumindest nicht hier)

  • Hallihallo,


    jetzt mische ich mich doch ganz kurz mal ein.
    Erstmal zur Frage, ob RSC hier die vollen Rechte an dem Material hat: die BR 151 plus weiterer Content wurde erst durch die deutsche Lokalisierung an RailWorks übergeben. Hierbei ist zu beachten, dass für diese Lokalisierung Aerosoft verantwortlich ist und nicht RSC, auch wenn RSC all diese Dateien erhalten hat, um RailWorks für Jedermann auf dieses Update zu bringen. Somit stehen wir hier aber zwei Firmen gegenüber: RSC und Aerosoft - und meines Erachtens ist für das komplette zusätzliche deutsche Material Aerosoft und als Entwickler eben auch German Railroads verantwortlich. RSC ist in dem Falle auch nur Publisher (und nicht Entwickler) - eben wie Aerosoft und der Entwickler bleibt weiterhin German Railroads.
    Und so kann auch ein Entwickler ebenfalls Repaints unterbinden - Oovee.com musste das auch für sein HST Buffer Pack aus anderen rechtlichen Gründen tun (auch wenn das Paket zusätzlich über RSC gepublished wird).
    Das GR nun zu der Freeware-Veröffentlichung des grünen Repaints der 151er Nein gesagt hat - liegt unter anderem daran, dass diese Lok noch veröffentlicht werden soll.
    Gibt es Jemanden, der einen anderen Repaint veröffentlichen möchte, dann einfach GR mal freundlich anschreiben, den Repaint erläutern und Wert darauf legen, dass wirklich nur der Repaint veröffentlicht wird ohne irgendwelche Core-Dateien, so dass diesen Repaint eben nur derjenige nutzen kann, der auch das Grundmodell besitzt. Bei normalen Lackierungen der Deutschen Bahn kann das schwierig werden, denn die könnte GR selbst veröffentlichen. Aber ist es eine Privatbahn, sieht das viel besser aus, denn hier haben meist die Entwickler keine Rechte daran. Ist in Great Britain ja ähnlich - dort gibt es eben einfach so viele Repaints, da die komplette Bahn privatisiert ist und für viele Lackierungen und Logos hat RSC einfach keine Rechte. Aber auch hier werden Repaints von Entwicklerseite teilweise argwöhnisch betrachtet. Deshalb wichtig ist: die Core-Dateien nicht mit anbieten und vorher den Entwickler fragen: dann ist man auf der sicheren Seite. Und auch mit German Railroads kann man sprechen.

  • ich denke es ist unerheblich wer nun die Rechte an der BR151 hat, ob GR, Aerosoft oder RS.com.
    Die Frage ist doch, wer hat die Rechte am Repaint und wer darf dieses verbieten.
    Ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass reine Repaints vom Rechteinhaber von Payware verboten werden darf.
    Eher sehe ich das Problem das die DB sich sperrt oder der Rechteinhaber des jeweiligen Logos.


    Gibt es hier keine Juristen oder Jurastudenten die mitlesen?


    Gruß Butze

  • Ich denke, die ganze Sache wird ein bisschen zu Einseitig betrachtet. Das mit dem Recht am Repaint ist eine Sache. Aber auf was willst Du Dein Recht beanspruchen. Die Frage ist doch eher, wer gibt Dir die Möglichkeit überhaupt ein Repaint zu erstellen. So gesehen, wer ist Ersteller des Produktes (hier die BR 151). Und das ist GR, Aerosoft ..... o.a. , die Dir als Enduser das Recht erlauben dieses Produkt in der Form zu nutzen, wie Sie es dir zur Verfügung stellen.


    Sicherlich wird man nichts gegen privates Repaint haben. Sofern Du es öffentlich machst, verstösst Du gegen die Lizenzvereinbarung, welche beim Kauf erworben worden.

  • Ein Repaint nutzt aber immer das vorliegende Modell - also ohne das vorliegende Modell bringt dir der Repaint nix. Demnach spielt es hier schon eine Rolle, wer die Rechte an der entsprechenden Lok hat. Selbst von Lokomotiven von Freeware-Entwicklern darfst du zum Teil nicht einfach Repaints machen, ohne vorher nach der Genehmigung zu fragen. Und das ist auch völlig okay so - hier sollte einfach auch der Entwickler dementsprechend respektiert werden.
    -> Somit können die Entwickler schon entscheiden, was du veröffentlichen darfst und was nicht.
    Zu den Repaints-Veröffentlichungen und der dementsprechenden Rechte gab es mal einen interessanten Thread auf UKTrainSim.
    Natürlich dürften Freeware-Ersteller auch nicht einfach einen Repaint mit dementsprechendem Logo veröffentlichen, aber da diese kostenlos angeboten werden, wird schon mal kein Geld damit verdient. Nächster Punkt: das Bahnunternehmen bzw. andere Unternehmen (wie ARAL, Shell, Coca-Cola) müssten erst mal Wind davon bekomme und dann die Frage - würden sie etwas dagegen unternehmen oder nicht. Hier befindet man sich also derzeit in einer Grau-Zone. Jedoch sollte man hier aufpassen - jedes Unternehmen sieht mittlerweile nur noch Geldnoten im Vordergrund.
    Letztendlich ist diese Diskussion einfach nur langwierig - wenn du Repaints möchtest, mach sie doch erst mal für dich selbst und bevor du was veröffentlichst, frag bei deutschem Rollmaterial vorher den Entwickler. Und nur weil GR jetzt zu einem Repaint Nein gesagt hat, heißt das nicht, dass sie sich gegen alle Repaints stellen werden. Aber hier sollte auch beachtet werden, dass teilweise von Ihnen selbst diese Repaints noch veröffentlicht werden sollen (eben die grüne Lackierung der BR 151 - die es eben auch schon für den Rail Simulator gab).
    Und ich betone nochmals, dass Repaints von vielen RailWorks-Entwicklern zum Teil argwöhnisch betrachtet werden, da einfach schon häufig die kompletten Loks in den Umlauf kamen.


    Edit: DRV war schneller - aber genau so ist es - vielen Dank!

  • ja klar wird das Modell benutzt, aber es wird ja nichts verändert und vom ursprünglichen Modell weitergegeben.
    Insofern glaube ich nicht so recht daran, dass man gegen das Urheberrecht verstösst.
    Es liegen halt eher wirtschaftliche Interessen vor, denn wenn Repaints als Freeware verfügbar sind, dann wird sich ja keiner mehr die Payware Version kaufen.
    Aber das ist halt nunmal so, wenn es Konkurrenz gibt.


    Wie dem auch sei, ich werde mich mal um eine Stellungnahme von RS.com bemühen.


    Gruß Butze

  • hi, ...


    Beispiel 1:erlaubt
    Nehmt ein leere Ebene im Malprogram, malt oder designt eure Textur.
    Die dürft ihr dann verteilen wie ihr wollt.



    Beispiel2:
    Hier muss der Herausgeber vor einer Veröffentlichung gefragt werden.
    Nehmt ihr das GR Bildmaterial und verfälscht Farben, Texturausschnitte oder benutzt andere Bildmanipulationen am oder vom Original, ...
    dann dürft ihr wenn es der Herausgeber ausdrücklich untersagt, diesen Reskin nicht veröffentlichen.
    Weder als Payware oder Freeware.


    Zu Beispiel1:
    Man kann sich über die Textur UVW' des Orignals orientieren. Macht etwas mehr Arbeit.


    g'ice

  • @ Butze,


    Du kannst RS.com um so viel Stellungnahmen bitten wie Du willst nur es wird Dir nichts nützen.
    So lange Du das original benutzt und nur veränderst verstößt Du ganz klar gegen Lizenzvereinbarungen.
    Und wenn Du es veröffentlichst hörst Du ganz sicher vom GR Anwalt.


    Sei mir bitte nicht böse, aber was ist das Problem einfach bei GR mal anzufragen?


    Ach übrigens in der MSTS Modell LHA Repaint Diskusion ging es genau um das gleiche Problem.
    Nachzulesen bei The-Train oder bei Tssf im Forum.


    Ich glaube da hatte sich augurex (der ist wohl Rechtsverdreher) zu Wort gemeldet.
    Und seiner Aussage nach ist es egal was Du machst, verboten , irgend etwas weiter zu geben was nur im geringsten mit dem original zutun hat.


    Anders verhält es sich wenn Du das Modell oder gewisse Texturen selber bastelst dann hast Du alle Rechte.


    Wie gesagt, daß einfachste ist ganz klar, GR fragen. Die reissen einem nicht den Kopf ab. ;)


    Gruß Jens

    Demokratie: Demokratie ist, wenn 10 Füchse und ein Hase da drüber diskutieren was es zum Abendessen gibt. :ugly:
    Freiheit: Freiheit ist wenn der Hase mit einer Schrotflinte sein Veto einlegt. :lolx2: