Bahnfilme von DER Leser

  • Hallo Community!


    Hier möchte ich meine Bahnfilme, welche ich auf YouTube hochlade, vorstellen. Den Anfang macht der Bahnfilm Lindau.


    Bahnfilm Lindau Hbf


    Demnächst erscheint unter der Rubrik: Die schönsten Eisenbahnstrecken Deutschlands die Bodenseegürtelbahn auf dem Teilstück Lindau bis Friedrichshafen sowie eine ausführliche Doku über den Bahnhof Friedrichshafen.


    Kritik, Lob oder Wünsche sind natürlich immer erwünscht.


    Liebe Grüße
    DER Leser :)

  • Ich möchte nicht kleinlich wirken, aber hast Du die Erlaubnis der aufgenommenen Personen, dass diese bei Youtube zu sehen sind ??? (Recht am Eigenen Bild !!!)


    Es ist mir durchaus bewusst, dass hier 2 Punkte relevant sind - so das man mitunter auch das Recht am eigenen Bild ohne Belangen außer Kraft gesetzt werden kann, da man ein anderes Ziel mit der Veröffentlichungen erfolgt. Das Problem ist halt, dass man sich ohne rechtliche Absicherungen durch eine Beratung per RA sehr schnell auf dünnen Eis bewegt. Selbiges gilt nämlich auch für Hobbyfotografen, die da mal schnell mal ein Bild machen und es veröffentlichen.

  • Da hast du recht, deswegen wird das Video in den nächsten Tagen neu hochgleaden, mit verschwommenen Geichtern versteht sich, und ist voreerst Privat.


    Edit: Das Video wird derzeit bearbeitet und die Gesichter werden von YouTube ausgeblendet. Ist zwar nur eine Notlsung, aber ab dem nächsten Video wirds gleich im Schnitt gemacht.

  • Das ist Quatsch. Mach das nochmal. Du hast andere gravierende Mängel; grundsätzlich sollen die Bilder für sich Sprechen; Deine Kommentarin quatsch einen aber zu. Dafür brauche ich keinen Film. Der Kommentar ergänzt nur das gezeigte. Schnitte in die Bewegung - war mal "in", ist handwerklich aber daneben. Der Bahnhof hat noch soviele nette Details, die kommen bei Dir garnicht zur Geltung. Der Bodensesdamm, der Hafenanlieger und auch die BÜs im Zulauf zum Bodenseedamm machen den Flair des Bahnhofs aus. Wenn das nicht nur für Dich als Erinnerung sein soll, setzt Dich erst noch einmal mit dem Thema auseinander. Was ist interessant, was ist besonders, betrieblicher Ablauf, eingesetzte Fahrzeuge. Es muss so interessamt sein, dass ein Betrachter sagt, ja, da muss ich unbedingt hin.


    Gruß Bernd

    System: HP Z800, 2 x Xeon 5550 2,66 Ghz, 96 GB RAM, Nvidia Quadro 4000

  • @DRV110319 Eine rechtliche Frage, da du scheinbar fachlich informiert bist.
    Mein letzter Stand war, dass wenn das Objekt im Vordergrund steht es erlaubt ist auch ohne Verpixelung die Bilder/Videos öffentlich zu zeigen,


    Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
    § 23


    (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
    1.Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
    2.Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
    3.Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
    4.Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
    (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

  • Hallo @oebb 4010, wenn aus der Schnittfolge deutlich wird (Beispiel Archithektur des Bahnhofs), dann gelten Personen in der Regel als Beiwerk. Wenn aber eine Person groß oder Teil der Szene ist (Verabschiedungsszene am Anfang, auch Rucksacktouristin bei Einfahrt des Zuges) brauche ich in der Regel eine Genehmigung. Verpixeln halte ich für absoluten Blödsinn, entweder ich frage oder drehe die Szene anders.
    Wer es näher wissen möchte, dieser Auflistung ist kaum etwas hinzuzufügen: http://anwalt-im-netz.de/urheb…echt-am-eigenen-bild.html
    Im Zweifel auf ein Bild verzichten!


    Gruß Bernd

    System: HP Z800, 2 x Xeon 5550 2,66 Ghz, 96 GB RAM, Nvidia Quadro 4000

  • Zitat aus deinem Link:
    "Wer als Fotograf gezielt fremde Menschen ablichtet, sollte allerdings vorsichtig sein. Gerade das gezielte Fotografieren anderer Menschen kann unter Umständen eine Unterlassungs- und Löschungsverpflichtung begründen, wenn der oder die Fotografierte mit den Aufnahmen nicht einverstanden ist. Die Ausnahmen dazu sind wiederum in §23 KUG geregelt."


    Das ist der obige §, wobei ja noch ncihtmal gegeben ist, dass das gezielte Fotografieren gegeben ist. Letztlich geht es um Bahnfilme.
    weiterhin nennt dein Artikel:
    "Ein Informationsinteresse der Allgemeinheit oder Öffentlichkeit kann zum Beispiel angenommen werden, wenn über die berufliche Tätigkeit der Personen (Politik, Schauspiel, Sport usw.) oder über wesentliche Ereignisse im Privatleben der Personen (Geburten, Krankheit, Scheidung, Tod usw.) berichtet wird.
    Nach einer Entscheidung des BGH zum Recht am eigenen Bild Prominenter (und seitdem mehrfach bestätigt) kommt es für die Annahme eines die Veröffentlichung rechtfertigenden allgemeinen Interesses entscheidend auf den Zusammenhang an, in dem ein Bild veröffentlicht wird, zum Beispiel auf den Begleittext zum Bild."


    Es gibt erstens immernoch nicht um die Person, zweitens ist aber am Objekt das öffentliche Interesse gegeben.


    Eine Auftragsarbeit die §23 Abs. 1 Nr. 4 KUG aufhebt ist scheinbar auch nicht gegeben.


    Auch nennt dein Artikel:
    "... gilt im Rahmen der sogenannten Panoramafreiheit, dass von öffentlichen Plätzen oder Wegen sichtbare Gegenstände fotografiert werden dürfen."
    Damit darf ich den Ort fotografieren.


    Sonst wäre jedes Foto von Objekten (Urlaubsfoto bspw. am Brandenburger Tor) verboten auf Facebook, da andere Personen zu sehen sind?


    Außerdem wird im gesamten Artikel mehrmals auf das professionelle arbeiten hingewiesen, wo diese Regeln gelten und das Arbeiten gegen Bezahlung.

  • Hallo @oebb 4010, ich hatte am Anfang bewusst darauf hingewiesen, wenn Personen zufälliges Beiwerk sind und das aus einem Beitrag auch deutlich wird, dürfte es keine Probleme geben. Das Problem entsteht eben dann, wenn Personen nicht an einer Stelle und nicht zu einem Zeitpunkt dargestellt werden wollen. Das das Rechtswerk in erster Linie auf die professionelle Photografie abzielt, liegt in der Natur der Sache. Aber es trifft den Hobbyfotografen, der ein Bild ins Internet stellt, genauso. Deshalb meine Mahnung, mit Bildern/Filmsequenzen von aufgenommenen Personen sensibel umzugehen, im Zweifel lieber weglassen.


    Gruß Bernd

    System: HP Z800, 2 x Xeon 5550 2,66 Ghz, 96 GB RAM, Nvidia Quadro 4000

  • @ oebb 4010


    Ich kenne mich mit dem Rechtlichen Aspekt nicht genügend aus um dort klar und eindeutig sagen zu können, was erlaubt ist und was nicht. Als Endverbraucher (Hobbyfotograf) bin ich durch Fotocommunitys, Fachbücher etc. halt auf diese Thematik gestossen und da wir hier diese Diskussion schon einmal hatte (Damals ging es um ein Eisenbahn/Busunternehmen und Aufzeichnungen im Bus etc.) wollte ich hier nur mal darauf hinweisen. Das man sich bei solchen Veröffentlichungen sich vielleicht doch erstmal absichern sollte um keinen Schadensansprüche zu erhalten.


    Als Hobbyfotograf ist man nämlich schnell in der Zwickmühle, steht das Event im Vordergrund oder die einzelne Person. Kann ich es veröffentlichen ohne dass mir jemand dort mit Regressansprüchen und Unterlassungen kommen kann. Unter anderem ist ja Marions Kochbuch und die Geschichte mit dem Apfel sicherlich bekannt.


    So kann ich unter anderem Objekte fotografieren und veröffentlichen,auch wenn da ein Zaun davor ist, die frei zu sehen sind. (Weil von der Straße aus frei zugänglich). Jedoch mache ich mit einem Bild vom Eifelturm, welches ich veröffentliche, mittlerweile Strafbar.


    Wie Bernd oben schon schrieb man muss mit der Thematik sehr sensibel umgehen.

  • Eine kleine Anmerkung am Rande: Die Triebfahrzeugbezeichnungen sind teilweise ungewöhnlich bis falsch ausgesprochen worden.
    1. Es gibt bei der ÖBB 1116 252-3 nicht umsonst, wie bei allen Triebfahrzeugen, einen Abstand zwischen der Prüfsumme und der Ordnungsziffer, anfangs ist es ziemlich verwirrend, wenn man "elf sechzehn fünfundzwanzig dreiundzwanzig" hört.
    2. Es gibt keine Baureihe 218 456-2, sondern entweder eine Baureihe 218 oder eine 218 456-2.
    Beim 4024 hat es meiner Meinung nach gut gepasst.