Hallo @Prelli,
bezüglich der erwähnten Geschwindigkeitsbeschränkungen muss man sagen, dass die Sicherung durch eine GÜ (einen GPA) bei Lfst von 120 km/h auf 100 km/h nicht erforderlich ist
Korrekt.
Ich hatte mich vertan und nahm an (aus dem Gedächtnis), dass der 2000er GPA auf 115 km/h prüft.
Er testet aber de facto auf 120 km/h, was bei einer Vmax von bereits 120 km/h unsinnig wäre.
Anders sähe es wohl aus, wenn von 130 km/h (und schneller) auf 100 km/h beschränkt würde. Da wäre eine Prüfung auf >120 km/h gegeben und sinnvoll.
Danke für die Berichtigung