BR101 von Muenchen Augsburg (HH) mit schaltbarer Zugart

  • Hallo allerseits,


    Das ist meine erste Post auf Rail-sim.de und ich denke eine wichtige. Ich habe mich an der fehlenden PZB Zugwahlfaehigkeit der BR101 von MA und HH (ueber Szenariokennung vorbestimmt) immer gestoert und nun gehandelt. Ich habe die engine- und Simulationsskripte der BR101 in muehevoller Kleinarbeit (lua assembler) so erweitert, dass man die Zugart (O-M-U) im Zug mit Ctrl+NumEnter zyklisch durchwaehlen kann. Ich die moechte die Dateien hier gerne zum Testen anbieten.


    Allerdings brauche ich ein paar Tipps dafuer:
    1. Welche Kategorie bei den Dateien?
    2. In welcher Form ist das akzeptabel? Kann ich die geaenderten Skriptdateien (BR101 Engine Simulation.out und br101_enginescript.out) direkt hochladen, oder muss das aus rechtl. Gruenden als Patch aufgearbeitet werden (diff Datei oder so)?


    Beste Gruesse,
    StefanDD

  • Hallo StefanDD,
    willkommen im Forum.
    Selbst auf die Gefahr hin, dass ich jetzt (wieder einmal) als Spielverderber gelte, möchte ich dringend anraten, sich mit Punkt 8 der EULA von DTG auseinanderzusetzen, damit es da keine bösen Überraschungen gibt, welche besagt, dass das Dekomplilieren in Verbindung mit einer Veränderung und anschließender Veröffentlichung einer Genehmigung bedarf.
    Das gilt ganz sicher nicht nur für die Kernkomponenten des TS, sondern auch für Lua-Scripte.


    Aber sonst rennst du da bei mir offene Türen ein.

    Egal, wie weit Draußen man die Wahrheit über Bord wirft, irgendwann wird sie irgendwo an Land gespült.

  • prich dich mit den üblichen verdächtigen aus, a la Trainworks und co.


    *heul* Was immer dass auch aussagen soll. Hoffentlich lässt das Trainworks nicht auf sich sitzen!


    Ansonsten sehe ich das so wie Prelli und die Frage ist auch, ob mit Bordmitteln gearbeitet wurde.
    Das Dekompilieren von Software ist in der Regel nicht gestattet.


    Gruß Norbert

  • Versetzt euch bitte mal in den Softwareentwickler. Der entwickelt etwas ob mit oder ohne Qualität ist hier nicht relevant. Dann kommt jemand und dekompiliert einfach das Werk und fügt seinen Senf dazu. Warum sollte sich ein Softwareentwickler darauf einlassen? Irgend wo in der Eula steht glaube ich auch ,dass jeder der Veränderungen vornimmt, sich zu X Maßnahmen gegenüber DTG verpflichtet. Bis hin zu Schadenersatzansprüchen. Daher ist es sehr wichtig, dem Entwickler nachweisen zu können, das etwailige Änderungen nicht nur funktionieren, sondern auch mit Bordmitteln erziehlt wurden.


    Dekompilierer git es irgendwo im Netz. Das bedeutet aber noch lange nicht, das es legal ist diese in Software einzusetzen, die nicht von einem selbst stammen und da braucht der Entwickler so was nicht, da er ohne hin im Besitz des Quellcodes ist.


    Wer meint eine Strecke umbauen zu müssen, wie Hasi oder K-K, der kann sich auch fragen, warum er nicht selber eine baut. Warum soll DTG dass erlauben? Es gibt keinen Grund dafür.


    Gruß Norbert

    Einmal editiert, zuletzt von Norbert Koch ()


  • Wer meint eine Strecke umbauen zu müssen, wie Hasi oder K-K, der kann sich auch fragen, warum er nicht selber eine baut. Warum soll DTG dass erlauben? Es gibt keinen Grund dafür.


    Warum? Weil ihnen dadurch Arbeit erspart bleibt und einem Großteil der Spieler mehr Spaß geboten wird. DAS sollte im Interesse von DTG sein. Wenn DTG aber selber nichts bis wenig auf die Reihe bekommt, müssen eben andere arbeiten.

    Einmal editiert, zuletzt von Snens ()

  • Ich verstehe den Einwand nicht, man solle sich in die Entwickler versetzen. Fuer diese geht es doch darum durch Verkauf Geld zu verdienen. Wenn nun kostenlose Modifikationen die Funktionalitaet erweitern, also hier z.B. die BR101 Spielbarkeit erhoehen, mag daher durchaus Leute geben, die sich das Muenchen-Augsburg Addon genau darum kaufen, weil sie dann wie bei den vR oder HRQ Loks die Zugart waehlen koennen. Warum sollte also der Softwareentwickler darueber boese sein??? Die Software ist doch allein nicht benutzbar und es geht ja kein Geschaeft verloren -- es ist ein an sich nutzloses Skript, das in Verbindung mit dem MA oder HH Addon die Spielbarkeit verbessert.


    Trotzdem haette ich gerne den praktischen konkreten Rat von Freeware- oder Paywareentwicklern, die diesen Prozess schon kennen. Es gibt ja etliche kommerzielle Produkte, die die .out Dateien veraendern (z.B. TTB) und ich hoffe, irgendjemand kann mir hier praktische Hinweise geben.

  • ;) Im Prinzip sehe ich dass auch so, zumal sich gezeigt hat, dass andere es besser können als DTG. Aber deshalb ist es nach wie vor immer noch die Software von DTG und nur darum geht es am Ende.


    Wenn jeder der Lust und Laune und Kenntnisse hat, Software nach seinen Gutdünken zu verändern, dann guten Nacht liebe TS Freunde.


    Die praktischen Hinweise gibt dir ein Freewareentwickler. Hast du mit Bordmitteln gearbeitet und kannst du das auch dem Entwickler nachweisen, dann haue deine Arbeiten in die große weite Welt. Hast du deine Ergebnisse mit :thumbup: Fremdmitteln erzeugt, dann lasse sie besser in deinem Wohnzimmer. Am Ende ist es dein Bier, denn du haftest für deine Handlungen und sonst niemand.


    Gruß Norbert

    Einmal editiert, zuletzt von Norbert Koch ()

  • Und wenn ein kleiner Bug in Deinem gut gemeinten Script die Strecke oder sogar das ganze Spiel unspielbar macht? Wer hat dann die Beschweren von 10.000 Kunden am Hals? Du wohl nicht.
    Und wenn eine überarbeitete Version 85 Workshop-Szenarien von Kollegen aus aller Welt unspielbar macht?
    Da kann ich zumindest die Zurückhaltung von DTG verstehen. Zumal es ja immer die Möglichkeit gibt, die Veränderungen in einem Klon der Strecke zu nutzen.


    Grundsätzlich finde ich es natürlich toll, dass Du Dich damit beschäftigt hast und offensichtlich die richtige Stelle im Code gefunden hast. DTG wird sicher - wenn es mit s.o. keine Probleme gibt, das neue Script einbauen, wenn sie Lust und Zeit zum Testen haben und du es ihnen erlaubst (siehe auch die ständigen Anzeigen zum Partnerprogramm).


    Gruß
    Norbert

  • Es ist absolut nicht in Ordnung die lua / out Dateien zu dekompilieren und ich würde es an seiner Stelle auch nicht über den privaten Gebrauch hinaus gehen lassen!


    Und an alle die jetzt wieder meinen DTG freut sich über so was, der liegt hier völlig falsch. Sollte der Verstoß bekannt werden, drohen dem Kollegen hier nicht
    unempfindliche Schritte gegen seine Person. Ich denke man sollte dies im Hinterkopf behalten...


    Und noch was, was glaubt ihr würde passieren wenn wir hier von den Scripts von vR oder TTB reden würden? Soweit mir bekannt, erstellen beide eben genannte Firmen
    ihre Scripts selbst und ohne auf die originalen DTG Scripts zuzugreifen. Reinschauen ist nicht verboten, nur kopieren oder verändern erbringt den Bestand der Straftat!


    Wenn der Kollege hier DTG mit seinen Erkenntnissen unterstützen will, dann sollte er die betroffene Firma kontaktieren und seine Arbeit dort präsentieren und nicht hier.


    Es ist nicht böse gemeint, im Gegenteil versuche ich mit meinem Posting den Kollegen nur auf die möglichen Gefahren hinzuweisen und ihm einen möglichen Weg zu zeigen...

  • oebb 4010,
    sie haben aber auch genug Erfahrung damit, Sachen mit zu liefern die nicht in den Download gehören.


    Ich weiß zwar nicht was die Diskussion soll, aber wäre das in eurem Interesse wenn jemand herkommt und Sachen in eurer Strecke verändert ohne nachzufragen und irgendwo hochlade? Und am Ende müsst ihr dann noch Support dafür leisten, wenn auf der Strecke kein Orginalszenario mehr läuft, da eingriffe in die Gleisinfrastruktur getätigt wurden? Da würdet ihr auch dem Upgrader aufs Dach steigen. ;)
    Wenn DTG nein sagt dann heißt es auch nein und man kann sich die Argumente wie "Ist doch in dem Interesse von DTG..." sonstwo hinschmieren.

  • Bezug auf "EULA" in Deutschland


    Fallstricke im End User License AgreementIch seh dich nicht


    Wiki:

    Zitat

    In Deutschland sind EULA zu Standardsoftware nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie zwischen Verkäufer und Erwerber der Software bereits beim Kauf vereinbart wurden. Dem Käufer erst nach dem Kauf zugänglich gemachte Lizenzbestimmungen (zum Beispiel während der Installation oder als gedruckte Beilage in der Verpackung) sind für den Käufer wirkungslos. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer bei der Installation "Ich stimme der Lizenzvereinbarung zu" oder Ähnliches anklickt, weil die Software sonst die Installation verweigert.

  • Dafür gibt es in Deutschland das Urheberrecht. ;) Egal wie man es dreht oder wendet irgendwas ist immer. Und solange DTG nicht die Erlaubnis gibt, kannst noch so laut rufen "EULA ist nicht rechtskräftig in Deutschland", das Urheberrecht wird dir dann das Genick brechen.
    Edit: Bezog sich auf Beitrag #17

  • :D Mit Sicherheit ist die Eula das Papier nicht Wert auf dass sie steht. Ich unterstehe weder dem US amerikanischen Recht noch dem auf der Insel. Aber dass sehe ich und mein Rechtsanwalt so und wie sieht es die Gegenseite? Das Forum ist zu klein um hier in die Jurristika einzusteigen. Frage einen Anwalt und du bekommst 3 Antworten. Egebnisse gibt es immer nur vor Gericht und selbst diese können das Papier auf dem sie stehen nicht Wert sein, Vorausgesetzt dass die Berufung erfolgreich war und dann das Papier auch einen Wert am Ende hat. Kann muss aber nicht.


    Gruß Norbert


    PS: Die Eula und all diese merkwürdigen Erklärungen die man abzugeben hat, stehen alle auf Steam.
    Lesen, lesen und lachen, sofern man dass kann.

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