Das ist doch alles Haarspalterei, ausschlaggebend für das Urheberrecht (zumindest in Deutschland) ist der Macher/Künstler, sprich, wenn du mehr arbeit in das Rework gesetzt hast, als der originale Entwickler, darfst du das als deine Arbeit vermarkten, nur du musst es nachweisen können.
Hierzu ein Beispiel:
Mercedes baut ein Rahmen, Motor und Getriebe, aber Ziegler setzt seinen Aufbau drauf, baut den rahmen um und verändert die Software des Steuergerätes. Das Ergebnis, der Fahrzeughersteller ist Ziegler. Der Rahmenhersteller bleibt Daimler.
So ist es auch bei repaints: mache ich meinen eigen Aufbau (neue Texturen und Co) dann bin ich der Hersteller, der Rahmen ist jedoch offiziell immer noch Daimler (hier RSSLO, und Co.).
So funktioniert das Urheberrecht in seinen Grundzügen, Abweichungen davon sind in der EULA geregelt, und ohne die zu kennen, bringt die gesamte Diskussion nix, denn wenn das modifizieren der Dateien verboten ist, dann ist es als ob Daimler sagen würde, das der Aufbau nur von Daimler sein darf, ein legitimes Mittel. Nur ist im dem Falle des TS die Lage zu prüfen, denn die Software ist aus GB, der Content aus Slowenien und das Repaint aus Deutschland, das sind also drei Rechtsgebiete. Ich bin kein Rechtsverdreher, aber das kann nur schwierig werden, deshalb einfach wenns draußen ist, anfragen, denn in einem ordentlichem Tonfall und etwas Sympatie und Freundschaft, dann sollte da schon was gehen.
mfg
FabiaLP