Ich weiss jetzt nicht, in welchem Gesetz das verankert ist, aber es ist ein Mangel eines Produkts, (Rückgabe mit 100% Ersatz möglich) wenn keine Beschreibung/Betriebsanleitung beiliegt, die der Landessprache entspricht.
Da das Produkt an sich ja Funktioniert, ist es kein Mangel im sinne das hier das Rückgaberecht greifen würde.
Wenn du was aus China bestellst, kannst du ja auch nicht verlangen das die Anleitung in Deutsch ist, nur weil sie es auch in Deutschland anbieten (z.B. bei eBay.de).
ZitatAlso wenn Du das in Deutschland für Deutsche verkaufst und nicht vor dem Kauf in deutsch warnst, dass alles in Polnisch ist, Kann ich das zurückgeben, und du hast mir das Geld zu 100% zu erstatten.
Das wage ich arg zu bezweifeln das ein Gericht dem zustimmen würde ![]()
ZitatAbmahnvereine lieben solche Sachen.
Das sind ja auch Parasiten die keinerlei Existenzgrundlage haben.
ZitatSo kann der Junge das Produkt zurückgeben und das Geld zurückverlangen. --> So gesehen ist das ein Produktmangel.
Ein Produktmangel liegt erst vor, wenn ein Produkt nicht die Eigenschaften hat die es haben sollte (der Ist-Zustand also vom Soll-Zustand abweicht) wie z.B.
- ein Kühlschrank wird mit LED Beleuchtung beworben, aber es ist nur eine konventionelle Glühbirne verbaut.
- ein Spiel wird mit Multiplayer beworben, aber es ist keiner Vorhanden
- ein Computer wird mit einer 1000GB Festplatte beworben, aber es ist nur eine mit 500GB verbaut etc.
Eine falsche Anleitung (sei es für ein anderes Gerät, in einer anderen Sprache oder erst gar nicht vorhanden) stellt keinen Produktmangel dar, da es die Funktion des Produktes in keinster weise einschränkt.
Selbst ein Sachmangel ist es nicht wenn die Anleitung fehlt, wohl aber wenn eine Montageanleitung zu einem Produkt fehlt, das an Ort und Stelle Montiert werden muss nach Anlieferung.
http://www.juraforum.de/forum/…truktionsanleitung.74694/
Man hat also keine Gesetzliche Grundlage die das begründen würde wenn eine Anleitung in einer falschen Sprache vorliegt oder erst gar nicht beiliegt ![]()