Unfassbar, mich würde interessieren, wo die Hydranten stehen, etwa auf Bahngelände? Dann wäre eigentlich eine Anzeige wegen "Gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr fällig", Anzeige an das EBA in jedem Fall. Erinnert mich an eine Kommune im Wiehltal, die einfach einen Prellbock auf "ihre" Strecke gestellt hatte. (-> alter Thread dazu: http://www.drehscheibe-online.…ad.php?2,4003768,page=all)
§ 315 Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
(1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1. Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet,
3. falsche Zeichen oder Signale gibt oder
4. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde
Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von
sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter
1. in der Absicht handelt,
a) einen Unglücksfall herbeizuführen oder
b) eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, oder
2. durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen
Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen
verursacht.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von
drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes
3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.
(6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr
fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder
mit Geldstrafe bestraft.
Vielleicht sollte man den Beckumern das einmal mitteilen. Auch wenn das Personal auf der Dampflok weiß, was bei Wassermangel zu machen ist, hier ist eine Gefährung der Sonderfahrteilnehmer biligend in Kauf genommen worden. Für die, die nicht mehr so firm sind in Bezug auf Dampfloktechnik. Wassermangel (auch schon zu niedriger Wasserstand) kann zum Kesselzerknall führen. Es gab da in der Vergangenheit spektakuläre Unfälle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kesselzerknall_in_Bitterfeld
Gruß Bernd