vR könnte eventuell Versuchen zu klagen bei so etwas. Zumindest wenn der Herausgeber eines Repaint's in Deutschland sitzt.
Aber damit würde man nicht weit kommen, wenn die Texturen zu 100% selbst erstellt sind (D.h. Neue Datei erstellen nichts von den vR Dateien benutzen.) und wenn das Angebotene Paket, keinerlei geänderte Dateien enthält, sondern nur Eine Anleitung wie man diese mit einem Text Editor o.ä. einfügen kann.
Je nachdem aber, woher der Herausgeber der Repaints kommt, kann ein Repaintverbot auch komplett nichtig sein, selbst wenn dabei Dateien geändert werden.
Das Gesetz des Jeweiligen Landes, steht eben (Vorrausgesetz das Gesetz sagt etwas anderes) über diesem Verbot, und ebenso über einer Endbenutzer Lizenz.
Natürlich hat aber rail-sim Auch das recht, die Datei erst gar nicht an zu bieten, was ja anscheinend momentan der Fall ist.
Ob sich Rail-Sim Strafbar machen würde, wenn die Datei zum Herunterladen verfügbar ist, ist aber eh eine ganz andre Frage, aber da es eine Private Seite ist, kann man die eben einfach verweigern.
Jedenfalls: Es ist nicht gesagt, ob das was er da macht, im Land seiner Herkunft eine Urheberrechtsverletzung darstellt.
Auch klar ist: Das man Doch versuchen sollte, den Wünschen der Entwickler nach zu kommen, egal was das Gesetz im eigenen Land sagt. (Es gibt natürlich ausnahmen, die sich jeder Denken kann... DTG Sachen... hust.)