In der Realität ist es so, dass eine Begrenzung der Geschwindigkeit immer über Signaltafeln kenntlich gemacht wird. Ist der Bereich durchfahren, wird dies durch eine Tafel mit einem "E" darauf angegeben, .........
Das ist so ja nur bedingt richtig. Ich denke der Fragesteller spricht von ständigen Geschwindigkeitsbeschränkungen. Dieser werden, um mal bei Hauptbahnen zu bleiben, durch das Geschwindigkkeits-Ankündesignal und das Geschwindigkeitssignal dargestellt, und anders als wie in früheren Zeiten, werden heute auch Geschwindigkeitserhöhungen durch ein separates Geschwindigkeitssignal angezeigt, die man früher in der Tat aus dem Buchfahrplan entnehmen und lokalisieren musste.
Vorrübergehende Langsamfahrstellen werden mittels Langsamfahrscheibe angekündigt und sind in der Tat mit einer Anfangs,- und Endscheibe gekennzeichnet.
Der Weichenbereich spielt hier in beiden Fällen keine Rolle.
Und, um auf das fehlende LZB Streckenkabel zurückzukommen, die maximale Streckengeschwindigkeit ohne LZB / ETCS ist 160 Km/h, was aber bei weitem nicht auf jede Strecke / jeden Streckenabschnitt zutrifft.