Hallo Lennart,
anbei, wie gewünscht, ein paar Anmerkungen zu den signaltechnischen Kommentaren.
1. Zu Beginn ist im Bahnhof Hagen kein Kennlicht zu sehen, sondern ein Zusatzlicht wegen des verkürzten Bremswegabstandes des Vorsignals am Hauptsignal. Ein Kennlicht kennzeichnet ein zeitweilig betrieblich abgeschaltetes Signal.
2. Hat nichts mit den Signalen zu tun, und du kannst sicher auch nichts dafür, aber die Stromabnehmerkonfiguration des Ki Güterzuges in Hagen geht gar nicht
3. Bei Minute 7:50 bringst du die Erläuterungen zu den Zusatzlichter bezüglich eines Vorsignalwiederhohlers und eines im verkürzten Bremswegabstand stehenden Vorsignals durcheinander. Hat das Vorsignal selber ein Zusatzlicht, steht es im verkürzten Bremswegabstand (dann befindet sich i.d.R. auf der ersten Baake noch ein entsprechendes Signal), Vorsignalwiederholer haben das Zusatzlicht als Kennzeichnung des Wiederholers, das Vorsignal selber muss dann kein Zusatzlicht haben. Bei Kombination beider Möglichkeiten hätten dann alle jeweils ein Kennlicht.
4. Bis auf die Hamburger und Berliner S-Bahn ist mir kein Ort bekannt, wo man als Zugfahrt auf mdl. / fmdl. Auftrag des Fahrdienstleiters an einem Hp 0 vorbeifahren darf. In Berlin und Hamburg geht das überdies dann nur, wenn das Hauptsignal durch eine M-Tafel (Zs 12) gekennzeichnet ist. Als Rangierfahrt darf man, wenn das Signal Sh1 / Ra 12 gestört ist, schon auf mdl. / fmdl. Auftrag vorbeifahren.
5. Das erste KS Vorsignal bei Minute 33:30 hat natürlich eine Vorsignalfunktion, da es ja ein Vorsignal ist
, mehr aber auch nicht. Was du sicher meintest, ist die zusätzliche Kennzeichnung eines KS Hauptsignals oder eines Hl Signals mit einem Vorsignalmastschild (gelbes Dreieck).
6. Zum Fahren auf Sicht sagt DB Netz in seiner 408 lediglich etwas über die maximale Geschwindigkeit aus (40 Km/h), und das man daneben nur so schnell fahren darf, dass man vor einem Hindernis im Fahrweg sicher anhalten kann. Der damalige Bereich Traktion der DB hatte darauf hin eine Ergänzung herausgebracht, in welcher dies konkretisiert wurde. So gelten hier immer noch höchstens 40 Km/h am Tage bei sichtigem Wetter, höchstens 15 Km/h bei Dunkelheit und sichtigem Wetter und höchstens Schrittgeschwindigkeit bei unsichtigem Wetter. Wenn man gar nichts mehr sieht (extrem unsichtiges Wetter), bleibt man stehen.
Übrigens sind Lichthauptsignale mit einem Lichtvorsignal am selben Signalträger keine Kombi Signale!
Sonst wieder ein schönes Video mit einem schönen Fahrzeug. Den 628 muss ich mir neben der Strecke auch noch holen.
