Macht doch nichts, manchmal laufen eben Antworten parallel.
Ich habe aktuell nichts, würde also abgeben, wer möchte, darf!
Beiträge von FraPre
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Du hattest aber schon meine Korrektur noch mitbekommen, die ich 2 Minuten eher geschrieben hatte bevor du dein "Nein" in Antwort 4519 gepostet hast?
Das Bild spricht eigentlich eine deutliche Sprache. -
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Ich suche ja schon krampfhaft, geht aber nur abends, da unterwegs nur Frust entsteht, wenn kein Empfang. Loks dieses Typs gibt es viele von England bis Rußland.....
Nur Geduld, wir finden das schon! -
Gut, dann lassen wir das mal dennoch so stehen, da die Bezeichnung hier tatsächlich erstmals fiel, auch wenn es aber das dann u.a. genannte (daher meine Nachfrage) neue Outfit ist.
Marc wäre mit der Bezeichnung zuerst dran, das neue Outfit hat yellowdoor erwähnt.
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Also welche denn nun ?

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Kann auch nicht passen, da es keine E50 ist.
In den heutigen Zeiten muss man viel globaler denken
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Na so einfach mache ich es euch nicht!
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Schade um solch Kleinod. Hier hätte man vielleicht touristisch etwas machen müssen, bzw. hätte ein Museumsbahnverein Interesse bekunden müssen.
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Der letzte Kontakt ist zwar leider schon etwas her, aber dennoch wiedererkannt.
Zum Glück habe ich gerade noch ein sehr schönes Bild gefunden, viel Spaß!
@yellowdoor
Holzroller hätte ich übrigens nicht gelten lassen, der Name war der BR 211/242 zugeordnet
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@Barrett Brauch man denn für den Personenverkehr auch keinen Personenbeförderungsschein zusätzlich? Oder betrifft das nur so was wie Straßenbahn?
Der Führerschein für Lokführer beinhaltet das... anders sieht es aus bei der BoStrab.
Hallo,
einen gesonderten Personenbeförderungsschein gibt es zwar nicht, allerdings reicht die bloße Baureihenausbildung auch nicht aus. Im Prinzip ist es so, dass man von einem EVU, dessen Züge man fahren möchte oder soll zu dem allgemein benötigten EFF noch das EVU bezogene Beiblatt braucht (künftig beim europäischen EFF die Zusatzbescheinigung). Dieses Beiblatt bekommt man bloss, wenn man die seitens des EVU für nötig erachteten Schulungen absolviert hat, und das sind bei EVU' s mit Personentransport auch Themen zum Umgang mit Reisenden, etc. Umgekehrt fehlen einem Lokführer aus einem EVU im Personentransport die nötigen Kenntnisse zum Thema Gefahrgut, Wagenprüfung G, etc., so dass er nicht einfach Güterzüge fahren dürfen wird.
Es ist daher leichter, sich innerhalb der Personenbeförderung zu helfen, bzw. innerhalb der Güterbranche, als gemischt. Mit den entsprechen detaillierten Ausbildungen geht aber auch der Mix, wie ja Tf von Personaldienstleistern zeigen.
Entscheidend ist übrigens nicht das "Aussehen" des Zuges, sondern, wer die Trasse bei DB Netz bestellt hat. Dieses EVU beauftragt dann auch mit dem von ihm ausgehändigten Beiblatt den Tf und dessen EVU. -
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Ich wollte damit nur etwas in die Richtung weisen, da es die letzte Zeit 2 x an ehemaligen Grenzgebäuden gebrannt hatte

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Das sollte eine Em 3/3 1 / 837 ... sein
Ist wohl baugleich mit DHG 500 C
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Stimmt, es ist die 119 158 - Barrett ist dran.
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Ist es wirklich so schwer? Wieder ein bisschen mehr....
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Das war vermutlich mehr im Sinne der begrenzten Zugkräfte, die genommen werden dürfen, gemeint. Zudem ist es wohl so programmiert, dass es tatsächlich zu thermischen Überlastungen kommen kann.
Wenn ich zum Fahrplan halten wirklich Fahrstufe 28 bräuchte, wäre etwas nicht ganz korrekt, wobei, solange ich dabei maximal die Dauerzugkraft anliegen habe, den Oberstrom und die Fahrmotorspannung nicht überschreite, würde dem nichts im Wege stehen, aber letzteres wäre schon wieder aus der Realität und somit hier im TS unerheblich.Zumindest sollte man die Fahrstufe 28 maximal in Grenzfällen zum Beschleunigen wählen, aber zum Halten des Fahrplanes muss auch weniger reichen.
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Nun, es war eher die Reaktion auf die Feststellung von Obstler, dass es womöglich in Fahrstufe 28 eine Zwangsbremsung gibt.
Aber wenn die fachliche Sichtweise und Darlegung stört, kann ich dies auch künftig gerne lassen, zumal es zumindest eine simulierte Fahrmotorstromauslösung gibt, wenn ich nicht irre.