Das Einleiten einer Bremsung bei Güterzügen hat mit einer Druckabsenkung von mindestens 0,5 bar zu erfolgen, dann nach Bedarf stufenweise weiter, bzw. entsprechend auch wieder lösen. Ab einem Hll Druck von 4,6 bar ist dann allerdings komplett zu lösen, also nicht weiter stufenweise.
Wenn du auf Halt zufährst, bremst du den Zug ganz normal runter (Witterung und natürlich die Bremskurven beachten). Wenn Halt ist, hat man doch eh Zeit, wozu also wie ein Formel 1 Fahrer an das Signal ranfahren!? Companyabhängig gibt es ggf. spezielle Anweisungen, wie z.B. nicht schneller als wie 20 Km/h ab 200 Meter vorm Signal.
Durch die neuen Bremssohlentypen sollte die letzte Bremsung, also die zum endgültigen Anhalten dann aber deutlich erfolgen, da anders als wie bei den Graugussbremssohlen sonst womöglich das Signal immer näher kommt, die Geschwindigkeit aber nicht wirklich weiter abnimmt 
Beim Schleudern (also Altbaulok) nimmt man die Zugkraft angemessen zurück, bis das Schleudern aufhört, dann ggf. sanden oder wieder aufschalten (situationsbedingt). Bestimmte Lokomotiven hatten /haben auch eine separate Schleuderschutzbremse (Taster), die man in dem Falle zum Abfangen der Räder nutzen kann, ggf. in Kombination mit der angemessenen Wegnahme der Leistung, manche haben auch automatische Einrichtungen, welche je nach Bautyp die Leistung wegnehmen und eine Schleuderschutzbremse aktivieren.
Bei Drehstromlokomotiven soll man diese machen lassen, so ist halt die Philosophie bei dieser Antriebsart (nennt sich hier ja auch nicht schleudern, sondern Macroschlupf). Dieses kann aber bei LZB Fahrt zu einem Übertragungsausfall führen.
Betriebsbremsungen mit der dynamischen Bremse allein sind zulässig unter Beachtung folgender Grenzwerte:
# 240 KN
# Weichen bis 60 Km/h im abzweigenden Strang 150 KN
Die dynamische Bremse muss natürlich die gewünschte Reduzierung der Geschwindigkeit schaffen, sonst muss man mit der pneumatischen Zugbremse unterstützen! Eine Zielbremsung auf HALT ist mit der dynamischen Bremse allein unzulässig.