Ich habe diesbezüglich noch folgendes gefunden. Ist zwar schon ein etwas älterer Beitrag, dürfte aber wohl noch stimmen (https://forum.zusi.de/viewtopic.php?f=13&t=8912)
2 Güterzüge
(1) Für Güterzüge sind unter Berücksichtigung der Bedingungen in Ziffer (2) und (3) folgende
Bremsstellungen vorzusehen:
...
- Bremsstellung G bei Zügen, deren Höchstgeschwindigkeit bei LZB-Führung bis zu 140 km/h,
außerhalb von LZB-Strecken bis zu 100 km/h beträgt.
(2) Bremsstellung P ist bei Zügen mit einer Last von mehr als 1600 t nur zulässig
- bei einer Last zwischen 1600 t und höchstens 2500 t, wenn sie ausschließlich aus Wagen mit
einem Gesamtgewicht von mindestens 32 t gebildet sind,
- bei einer Last zwischen 2501 t und höchstens 4000 t, wenn sie ausschließlich aus Wagen mit
einem Gesamtgewicht von mindestens 40 t gebildet sind,
- unabhängig von der Last, wenn alle Fahrzeuge mit Kupplung vom Typ UIC-AK (Zug-Druck-
AK) ausgerüstet sind;
in Zügen zu Anstrich 1 und 2 dürfen sich keine Gelenkwagen und keine kurzgekuppelten Wagen
befinden.
Sind die vorgenannten Bedingungen nicht erfüllt, müssen die Züge in Bremsstellung G verkehren.
Das würde dann heißen, dass bei einem Zuggewicht von 2400t ich trotzdem mit P fahren dürfte wenn die einzelnen Wagen schwerer als 32t sind.