Moinsen,
nur mal ne kleine Lehrstunde in Sachen Fragen bei Repaints:
Die Fahrzeuge sind zwar an RSC verkauft, das Urheberrecht ist aber nach wie vor beim Ersteller der Fahrzeuge.
Somit ist jedes ungenehmigte ändern und weitergeben von Dateien der Fahrzeuge ebenfalls eine Urheberrechtsverletzung.
Hier bereits mehrfach geschehen bei der BR232.
Gruss Ulf
muß irgendeine originaldatei bei einem repaint mitgeliefert werden?