Wenn er voll angebremst ist nicht, man stellt den Zug aber ja meistens ausgelöst hin, und hält ihn nur mit der Lok fest.
Beiträge von Barrett
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Außer bei Ansage des freien Fahrwegs.
Die gibt es eigentlich nur noch in der Theorie, und darf auch nicht in besetzte Gleise erfolgen
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Vmax bei Rangierfahrten ist doch 25 km/h, sei denn ÖRil sagt was anderes? Oder irre ich mich?
Höchstens 25, aber immer auf Sicht, und so, dass Sie vor Halt gebietenden Signalen, vor Fahrzeugen, vor Gefahrstellen, die einen Halt erfordern und an der beabsichtigten Stelle anhalten können. Also bist du zu schnell wenn du wo drauf knallst

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Es ist immer jemand auf der Lok, ggf steht der eben auf dem Umlauf, oder zumindest daneben. Selbst die Bergloks in Seelze die vollautomatisch fahren sind mit einem Lrf zu "Überwachen" der Lok besetzt
Rangierfahrten sind immer auf Sicht, da bist du eigentlich immer Schuld, denn:
Beim Rangieren müssen Sie als Triebfahrzeugführer die Geschwindigkeit so regeln, dass Sie vor Halt gebietenden Signalen, vor Fahrzeugen, vor Gefahrstellen, die einen Halt erfordern und an der beabsichtigten Stelle anhalten können.
Sprich: knallste wo drauf warste zu schnell.
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Warum sollte der im Stellwerk geschlafen haben? Rangierfahrten in besetzte Gleise sind völlig normal und kommen tagtäglich vor.
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nein

Einfach wär ja langweilig
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Nein, nicht das ich wüsste.
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Grün könnte man sagen ja.
Bis wie weit ist für dich "bei"?
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Nächster Tipp, der Wagen gehört zu einer Gruppe fest zusammengehöriger Wagen.
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Er qualmt etwas sehr schwarz

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@ron51
Sollte das der Fall sein, kann sich @papakind74 an uns Mods wenden, und uns informieren, damit wir Rücksicht darauf nehmen können. (Dazu wurde er von uns bereits aufgefordert soweit mir bekannt ohne Reaktion)Da er das nicht tut, ist davon auszugehen, dass er schlichtweg zu faul zum Korrekturlesen ist.
MfG
Barrett -
@lzb: Wenn mich nicht alles täuscht sind wir wieder mal "drüben" ?

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Willkommen im Forum, achte bitte zukünftig darauf das richtige Unterforum zu wählen!
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Ok ein weiterer Tipp: Der gesuchte Wagen ist weder bei einer Museumsbahn noch bei der DB eingestellt.
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Bitte keine Beiträge hochholen die ein Halbes Jahr alt sind

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Doch, das erste und letzte Fahrzeug muss sich immer mit Schraubenkupplung abschleppen lassen.
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Kommt immer drauf an, wenn der Netzbetreiber anordnet, dass ein EVU abzuschleppen hat, muss es das auch tun - Ist Netzzugangsvoraussetzung. Allerdings wird dann nur reingeholt, alles darüber hinaus darf der Abschleppende verweigern.
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Könnte er, wenn der Verklagte aber auf das EuGH verweist und das Gericht damit Konform geht, hat der Forenbetreiber wieder nur Ausgaben.
Kann der Verklagte aber nicht, die Entscheidung des Gerichtes ist völlig davon unabhängig, ob der Betreiber die Kosten vom User zurückfordert.
Wäre ja cool, ich beleidige hier Gott und die Welt aufs Übelste und der Betreiber zahlt immer brav
