im Normalfall musst du nur da fahren wo du kundig bist, überall woanders kann es der Tf verweigern, oder es kann sogar verboten sein ohne oder mit eingeschränkter (=nur Pläne studieren) Streckenkunde zu fahren. Stellt dir dein EVU einen Streckenkundigen Begleiter (der aber z.B. nicht auf dem Tfz eingewiesen ist) musst du fahren.
Ansonsten gilt: Fahren ohne Streckenkunde: Hauptbahn max 100km/h, Nebenbahn max 40km/h. Es steht dir dabei frei auch langsamer zu fahren.
Zur Dokumentation gibt es eine sogenannte Streckenkundekarte, die mitzuführen ist.
Die Streckenkunde verfällt nach gewisser Zeit, wie lange genau ist mir jetzt entfallen.
In dem Rahmen kann (und wird) der Tf dann frei eingesetzt.
MfG
Barrett