Hab euch mal was zum Thema Geschwindigkeiten und Stromabnehmer rausgesucht:
Grundsätzlich darf mit einer Geschwindigkeit von höchstens 100 km/h gefahren werden. Geschwindigkeiten über 100 km/h sind von der Anzahl und den Abständen der Stromabnehmer abhängig. Mit einer Geschwindigkeit bis einschließlich 160 km/h darf unter folgenden Voraussetzungen gefahren werden: a) Eine Lokomotive mit einem angehobenen Stromabnehmer, b) zwei unmittelbar aneinander gekuppelte Lokomotiven, wenn beide Lokomotiven den vorderen oder beide Lokomotiven den hinteren Stromabnehmer angehoben haben, c) bei Kombination von b) und weiteren Lokomotiven mit einem angehobenen Stromabnehmer, wenn dazwischen mindestens drei 4-achsige Reisezugwagen (70m) gereiht sind, oder d) Triebwagen/Triebzüge. Mit einer Geschwindigkeit von über 160 km/h darf unter folgenden Voraussetzungen gefahren werden: a) Eine Lokomotive mit einem angehobenen Stromabnehmer, b) zwei unmittelbar aneinander gekuppelte Lokomotiven, wenn die jeweils äußersten Stromabnehmer angehoben sind, c) bei zwei nicht unmittelbar aneinander gekuppelten Lokomotiven mit jeweils einem angehobenen Stromabnehmer, wenn dazwischen mindestens drei 4-achsige Reisezugwagen (70m) gereiht sind, d) bei Kombination von a) und b) wenn dazwischen mindestens drei 4-achsige Reisezugwagen (70m) gereiht sind oder e) Triebwagen/Triebzüge. Mehr als drei Stromabnehmer dürfen bei unmittelbar aneinander gekuppelten Lokomotiven nicht angehoben werden. Kann aufgrund von Einschränkungen bei den Stromabnehmern die Fahrplangeschwindigkeit nicht eingehalten werden, ist der IB (Fdl) zu verständigen.
MfG