Sollte allerdings eine Ausfahrt von einem Gleis ohne Ausfahrsignal notwendig werden, z.B. weil das Regelgleis gesperrt ist, wird Befehl 3 im Ausfahrbahnhof und Befehl 1 bei der nächsten Betriebsstelle erteilt. Gibt es bei der nächsten Betriebsstelle ein Ne 1, erfolgt die Einfahrt auf Befehl 6, bei vorhandenem Sperrsignal gilt das Sh1 als besonderer Auftrag zur Einfahrt, bei einem Schotterzwerg gibts Zs1 und bei einem "vollwertigem" Einfahrsignal normaler Fahrtbegriff.
Bei planmäßigen Fahrten in Bahnhöfen ohne Asig gibts nochmal extra Regeln.
Diese sind im Fahrplan eingearbeitet:
https://puu.sh/IUi15/6aad4b5d78.png
Wie verfahren wird, ist ebenfalls im Fahrplan ersichtlich:
418.8497A02 5 (11)
e)
bei Bahnhöfen ohne Ausfahrsignal ist bei planmäßig durchfahrenden Zügen statt einer
Ankunftszeit „H“ oder „U“ eingetragen,
1. „H“ bedeutet: Der Triebfahrzeugführer muss mit dem Zug am gewöhnlichen Halteplatz
halten. Der Triebfahrzeugführer darf ohne Halt durch fahren, wenn er Signal Zp 9 als
Durchfahrauftrag erhalten hat oder durch Befehl 14 beauftragt wurde, auf diesem
Bahnhof ohne Durchfahrauftrag durchzufahren.
2. „U“ bedeutet: Der Triebfahrzeugführer darf mit
dem Zug ohne Halt durchfahren.
Bei haltenden Zügen gilt die Abfahrzeit.