Hallo Maik 22113
Signal Lf 6 ist Geschwindigkeits-Ankündesignal
(1) Ein Geschwindigkeitssignal (Lf 7) ist zu erwarten.
(2) Eine auf der Spitze stehende, schwarz- und weißumrandete
dreieckige gelbe Tafel zeigt eine schwarze Kennziffer.
Die gezeigte Kennziffer bedeutet, dass der 10fache Wert
in km/h als Fahrgeschwindigkeit vom Signal Lf 7 ab zugelassen
ist.
Bei beschränktem Raum kann die Dreieckspitze nach oben
zeigen.
(3) Das Signal Lf 6 ist bei Dunkelheit beleuchtet oder es ist
rückstrahlend.
(4) Das Signal Lf 6 ist aufgestellt, wenn ab dem Signal Lf 7
eine verminderte Geschwindigkeit zugelassen ist.
Es steht in der Regel im Abstand des Bremsweges der
Strecke vor dem Signal Lf 7; auf Nebenbahnen vor Bahnübergängen
steht es in der Regel in einem für das Abbremsen
ausreichenden Abstand vor dem Signal Lf 7. Auf
diesen verkürzten Abstand ist dann im Fahrplan oder in
einer schriftlichen Anweisung hingewiesen.
Außerdem darf bei Eisenbahnen des Bundes der Eisenbahninfrastrukturunternehmer
– bei NE der Betriebsleiter –
in zwingenden Fällen zulassen, dass das Signal Lf 6 auch
in einem kürzeren Abstand als dem Bremsweg der Strecke
aufgestellt wird, wenn der verkürzte Abstand mindestens
dem tatsächlich erforderlichen Bremsweg entspricht.
Der verkürzte Abstand ist dann im Fahrplan oder in schriftlichen
Anweisungen bekannt gegeben.
(5) Als Kennziffer werden die Ziffern bzw. Zahlen 1, 2, 3, 4, 5,
6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14 und 15 verwendet.
Signal Lf 7 – Geschwindigkeitssignal
(1) Die angezeigte Geschwindigkeit darf vom Signal ab
nicht überschritten werden.
(2) Eine rechteckige, auf der Schmalseite stehende oder quadratische
weiße Tafel mit schwarzem Rand zeigt eine
schwarze Kennziffer.
Die gezeigte Kennziffer bedeutet, dass der 10fache Wert
in km/h als Fahrgeschwindigkeit zugelassen ist.
(3) Das Signal Lf 7 kennzeichnet einen Geschwindigkeitswechsel.
(4) Das Signal ist bei Dunkelheit beleuchtet oder es ist rückstrahlend.
(5) Als Kennziffer werden die Ziffern bzw. Zahlen 1, 2, 3, 4, 5,
6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15 und 16 verwendet.
(6) Das an einem Hauptsignal aufgestellte Signal Lf 7 gilt nur
bei Stellung Hp 1, Ks 1 ohne Zs 3 oder Ks 2 ohne Zs 3.
(7) Ein zu signalisierender Geschwindigkeitswechsel liegt
auch vor, wenn an Abzweigstellen und an Streckenverzweigungen
in Bahnhöfen bei Übergang von einer Strecke
auf eine andere eine Geschwindigkeitsänderung zu beachten
ist.
(8 ) Auf Nebenbahnen – ausgenommen bei Geschwindigkeitsbeschränkungen
vor Bahnübergängen – kann das Signal
Lf 7 mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde entfallen,
wenn ein sonstiger geeigneter Anhalt durch die Gestaltung
der Bahnanlagen für den Triebfahrzeugführer vorhanden
ist. Dieser geeignete Anhalt ist dann im Fahrplan bekannt
gegeben.
Grüße Stefan