Ich würd erst bei RSC nachfragen und dann GR mit der Antwort konfrontieren. Nach meiner bescheidenen Denkweise ist wenn RSC sagt ok auch alles ok. Bei GR eigenen Paketen gilt natürlich das was GR selbst dazu sagt, so unsinnig uns das allen vorkommt...
Butze dein Beispiel ist nicht hundertprozentig wasserdicht, wenn jemand das Repaint unter GPL stellen will, müssen auch alle dafür benutzten Materialien unter GPL stehen. Beim Repaint also die Texturen und wenn ich mich nicht ganz arg täusche muss zumindest auch die Genehmigung vorliegen für Material das es nicht ist, ich denke da z.B. an das DB Logo. Bin aber auch kein Jurist und auch wenn ich fleissig Blogs mit der Thematik lese in dieses Minenfeld haben sich bislang sowieso nur sehr wenige Anwälte und Richter reingetraut
Ich hab allerdings verstanden worauf du hinauswillst. Aber auch wenn man das original Modell nicht zusammen mit dem Repaint anbietet, ist das ursprüngliche Recht dadran immer noch bei GR. Wenn die in ihren Nutzungsbedingungen sagen nein dann muss man sich dran halten. Sich das ganze für sich selbst anzufertigen kann einem da aber keiner verwehren. Sofern sich da tatsächlich jemand offzielles zu äußert wird die Antwort auf jeden Fall interessant (ich glaube allerdings nicht dran, zumindest nicht hier)