OpenBeta der vR 146.2

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  • Die 146 und andere Loks habel meiner Kenntnis nach keine Haltebremse sobald die Türen geöffnet sind. Somit ist es zwingend erforderlich die direkte Bremse anzulegen. Das gilt nicht für Steurwagen, diese haben meines Wissens nach eine Haltebremse. Beim 445/446 z.b. die ich fahre, ist ja eigentlich eine Lokomotive, mit Sitzplätzen bzw. ein Steuerwagen mit eigenem Antrieb, der hat eine Haltebremse die auf das erste Drehgestell wirkt. Die 146.2 hat aber einen Rückrollschutz, dieser ist aber laut Regelwerk nicht zugelassen.


    Marcel.

    Triebfahrzeugführer DB Regio AG, Region Mitte, Ludwigshafen (Rhein)

    Zusatzbescheinigung Baureihe 424, 425, 426, 445, 446, 463

    Bremsprobeberechtigung G, P, R, R+Mg, NBÜ ep 2004

    2 Mal editiert, zuletzt von Marcel Kühne () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Marcel Kühne mit diesem Beitrag zusammengefügt.