Durchrutschweg hinter Signalen

  • Eine Frage an jene mit Fachbereich LST bezüglich einer fiktiven Karte: Habe ich das noch richtig in Erinnerung, dass die Staffelung für freizuhaltende Gleislänge hinter einem Signal [damit es zu keinen Fahrstraßenausschlüssen kommt] bei 40km/h 50m, darüber 100m oder 200m ab über 60km/h beträgt, in dessem Raum keine Weichen, Haltepositionen oder andere Signalhalte liegen dürfen? Abgesehen dafür ist die hierbei maßgebliche Geschwindigkeit jene mit der auf das Signal zugefahren wird (bspw. VzG=100km/h, Signal zeigt Zs3=4(0) für Zweiggleis, maßgebliche Geschwindgkeit ist dann dennoch 100km/h und die Weichenspitze müsste deshalb mindestens 200m vom Asig entfernt sein, obwohl auf ihr nur 40km/h gefahren wird) oder die ab dem Signal signalisierte?

  • Der Teil aus der 483 enthält m. W. nach nur die Angaben zum Verlegen der GM in Abhängigkeit vom Durchrutschweg/GePA aber wenig zu den eigentlichen Regeln in der Handhabung ebendiesem. Auch das DR-Dokument definiert diese nur ohne eine Formel für die Länge in Abhängigkeit von Ve bzw. welche im Zweiggleisfall die maßgebende Ve ist. Selbst im Standardlehrwerk von Pachl ist nur die Handhabung des D-Wegs ohne Erläuterung seiner Ermittlung. Da werde ich wohl doch nach meiner Auslandsreise die Kollegen seitens Infra-Bau beehren müssen.

  • die Staffelung für freizuhaltende Gleislänge hinter einem Signal [damit es zu keinen Fahrstraßenausschlüssen kommt] bei 40km/h 50m, darüber 100m oder 200m ab über 60km/h beträgt

    Du bringst hier zwei Sachen durcheinander. Der Durchrutschweg führt zu Fahrstraßenausschlüssen, aber deshalb gibt es keine Staffelung... Bis 60 km/h sind es 50m, darüber hinaus sind es 200m. In diesem Punkt ist die LST Planung in Deutschland recht störrisch und unausgereift.


    Der Durchrutschweg orientiert sich immer an der höchsten zulässigen Geschwindigkeit mit der auf das Signal bei Hp0 zugefahren werden darf. Daraus ergibt sich die Länge des freizuhaltenden Raumes hinter dem Signal, aber welche Geschwindigkeit dort gilt ist total egal.

  • LST Planung in Deutschland recht störrisch und unausgereift.

    Da bin ich ja froh dass ich damals nicht Schwerpunkt Infra-Bau\LST gewählt habe. Meine dafür zuständigen Kollegen fluchen nebenan schon seit längeren recht herzlich darüber bezüglich der Neukonzeption einer Betriebsstelle mit über 500 Abfahrten am Tag :ugly:. Aber ab Oktober muss ich vermutlich sowieso wegen einer Erweiterung meines Aufgabengebiets zur Nachschulung *dumm* zurück aufs Eisenbahnbetriebsfeld.

    mit der auf das Signal bei Hp0 zugefahren werden darf

    Gut, rückblickend hätte die Entscheidungsregel zur sicheren Seite alles andere wohl ohnehin ausgeschlossen, aber dann weiß ich es ja jetzt immerhin unmissverständlich.

  • Rückblickend ist mir noch eine Frage aufgetaucht: Mir wurde mitgeteilt, bei LZB würde der D-Weg vereinfacht immer auf 50m festgelegt. Gilt das wirklich? Falls ja, wird auch so entworfen wenn Mischbetrieb mit nicht-LZB-Fahrzeugen vorkommen wird?

  • Der Durchrutschweg für LZB geführte Züge beträgt 50m, das hat nichts mit der Auslegung der Anlage zu tun, da wird mit den normalen PZB D-Wegen gerechnet. 50m ist der D-Weg für 40km/h, d.h. ein Signalgeführter Zug darf den Abschnitt dann mit max. 40 befahren.

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