• Ich benutze den ICE 4 von 3DZug und habe einmal eine Frage zu dem obigen Thema d.h. wann benutze ich eigentlich die PZB-FREI Taste (ausser natürlich bei LZB-ENDE)? In einem konkreten Beispiel habe ich nur noch die "gelbe" Meldung über die Geschwindigkeits-Überwachung in der Anzeige d.h. die Information über "Magnete" ist bereits verschwunden. Muss ich jetzt als Bestätigung für die Meldung die PZB-FREI Taste drücken - dann verschwindet die Meldung - oder einfach nichts tun, bis diese von selbst wieder verschwindet? Wenn diese von selbst verschwindet, ist dann auch die Begrenzung für die Geschwindigkeit hinfällig d.h. ich kann danach wieder auf die "Normal"-Geschwindigkeit beschleunigen? Danke!


    LG Rolf

  • Du kannst und darfst die Frei-Taste betätigen, wenn du keine Beeinflussung hast, dein Fahrtbegriff grösser 30 km/h ist (heisst deine erlaubte Geschwindigkeit muss über 30 sein) und in den nächsten 550m weder eine 500 Hz noch eine 1000 Hz Beeinflussung zu erwarten ist.


    Am besten liest du dich hier mal durch: Tf-Ausbildung

    Dort ist das auch graphisch dar gestellt und besser erklärt.


    Liebe Grüße

  • Du kannst und darfst die Frei-Taste betätigen, wenn du keine Beeinflussung hast, dein Fahrtbegriff grösser 30 km/h ist (heisst deine erlaubte Geschwindigkeit muss über 30 sein) und in den nächsten 550m weder eine 500 Hz noch eine 1000 Hz Beeinflussung zu erwarten ist.

    Das ist so nicht korrekt, wird jedoch oft fälschlich so gelehrt. Es darf keine 500hz Beeinflussung kommen, 1000hz ist egal. ;)
    Muss mich korrigieren, tatsächlich steht es so in der Vorschrift.

    Technisch gesehen gibt es aber keine Zwangsbremsung bei einer erneuten 1000hz Beeinflussung. Lediglich die Überwachungsgeschwindigkeit ist sofort wieder da, ohne vorherige Bremskurve.

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  • Das ist so nicht korrekt, wird jedoch oft fälschlich so gelehrt. Es darf keine 500hz Beeinflussung kommen, 1000hz ist egal.

    Das stimmt auch so, in derAusnahmegenehmigung Nr. 04 zu den Richtlinien 483.0101, 483.0111, 483.0112, 483.0113 und 483.0114 steht die 1000Hz Beeinflussung nicht mehr drin. In der Ril wurde es aber auch nach 5 Jahren immer noch nicht geändert.


    Wortwörtlich heißt es da nur noch: "Befreien Sie sich, wenn Sie zweifelsfrei einen Fahrtbegriff > 30 km/h wahrgenommen haben

    und keine 500 Hz-Beeinflussung innerhalb von 550 m zu erwarten ist."