Sicherung der Reisenden


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  • Hallo Gemeinde!


    Ich möchte hier mal auf etwas hinweisen, was mir schon seit geraumer Zeit auf den Nägeln brennt.


    Im RL müssen die Fahrdienstleiter dafür sorgen, daß Bahnsteige, die nur durch höhengleiche Zugänge erreichbar sind, verschlossen bleiben,


    Ich zitiere hier mal die Fahrdientsvorschrift DS 408 §24 (4):


    "Es ist dafür zu sorgen, daß die Reisenden die für sie bestimmten höhengleichen Übergänge zu den Bahnsteigen nur dann betreten, wenn sie durch Fahrten auf den Gleisen nichtt gefährdet werden können."



    Dies ist normalerweise dadurch gewährleistet, daß der Zugang zu den Bahnsteigen abgesperrt ist oder Sperren zwischen den Gleisen angebracht sind. Das heißt, daß Durchfahrten wie abgebildet nicht zugelassen werden. Sind die Zugänge zum Bahnsteig geöffnet, gibt es keine Durchfahrten, die die Reisenden gefährden können. Das geht so weit, wie ich schon selbst beobachten konnte, daß durchfahrende ICs am Einfahrsignal angehalten werden, bis die Leute den Gefahrenbereich verlassen haben.


    Im Hinblick auf die Realitätsnähe des TS würde ich mir wünschen, daß dies bei der Gestaltung von Szenarien Beachtung fände. Obschon derartige Bahnsteige früher gang und gäbe waren, findet sich heute derlei nur noch selten.Im TS sind mirEntsprechende gefährliche Situationen in Martinlamitz (Rodachtalbahn 2.0) und in Willingen an der Strecke Koblenz - Trier aufgefallen.


    Ich würde diese Problematik gerne zur Diskussion stellen.


    Beste Grüße
    Tyrrell