Original DB Ansagen von Youtube in Freeware Szenario

  • ja darfst du. Der Ersteller hat sogar in den Kommentaren geschrieben, dass er das für Leute macht, die diese im TS benutzen wollen


    445tz77: "Vielen Dank, ich mache die Videos für die Leute, die die Ansagen im Train Simulator benutzen wollen." (unter dem ersten Kommentar)

  • Soweit ich weiß liegen die Lizenzen bei der DB AG und dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung nicht bereit gestellt werden.
    Da dieses aber bei einem Freeware Szenario passiert ist es ein verstoß gegen die Lizenzen.


    Aber privat kannst du die nutzen

  • Nein, darf er nicht einfach so. Ich würde mal davon ausgehen das die Ansagen Urheberrechtlich geschützt sind seitens der DB. In dem Bezug hat die Person die, die Aufnahmen gemacht hat und auf YouTube hochgeladen hat sich lieber selber mal gedanken zu machen.


    @Timmi2001 kann es sein das es sich bei dir und dem YouTube Kanal "445tz77" um ein und die selbe Person dahinter handelt? *denk*

  • Warum sollte man bei der Bahn nachfragen wenn man die Aufnahmen nicht selbst gemacht hat? ^^ Da werden bei Anfrage nur schlafende Hunde geweckt was zur Folge hat das die Videos gelöscht werden.
    Nimm die für deine privaten Scenarien und gut ist. Willst du hier was hochladen must du dir was anderes einfallen lassen.

  • Urheberschutz bei Ansagen nur bedingt:


    So, Ansagen, die in einem öffentlich zugänglichen Raum, sprich Zug, Bahnsteig, Stadtbahn usw. anbespielt werden, können verwendet werden, wenn sie nicht verkauft werden. Ich habe mich damals auch Stundenlang damit beschaäftigt, die Reailvox Ansagen in der ET420er aufzunehemen und habe diese damals für unser Stuttgarter S-Bahn Streckenprojekt verwenden dürfen. Damals bauten wir zusammen das ganze S-Bahn Netz für den MSTS nach. Auch einen neuen Führerstand haben wir damals entwickelt für den 420er.


    Nur leider bin ich dann aus Stuttgart weggezogen und das Projekt, wurde nur zu etwa 95% fertig gestellt und nicht veröffentlicht. Auch repainteten wir viele, der 420er, soweit möglich mit Werbung. Ob real oder nicht, spielte hier keine Rolle.


    Wir verwendeten die Ansagen, durften diese dann auch als Freeware wetergeben. Ich hab aber leider nichts mehr von dem Ganzen bis auf die Ansagen. Bin ja umzezogen und musste mich von vielen Sachen trennen. Hab erst nach vielen Jahren wieder mit dem Zugfahren und dann mit dem TS weitergemacht.


    Warum sollte die Bahn was dagegen haben, bei Freeware...immer das selbe Drama. Ob Repaint oder Ansagen. Das ist das selbe. Und Repaints gibt es auch genug und kümmert sich da jemand drum.


    Wenn ich eine Messe halte, und die nimmt jemand auf, stellt sie dann ins Internet, kann ich auch nichts machen. Kirche öffentlicher Raum, geau wie Zug.


    Ihr könnt ja bei Ingo (dem Sprecher der Ansagen) persönlich nachfragen. Dem ist das egal, solange Freeware.


    Hoffe geholfen zu haben

    Neulich im Zug:


    "Guten Tag, die Fahrkarten bitte." "Moment, den habe ich gleich, ah hier ist er..."
    "Ein Schwarzfahrer fährt Schwarz, obwohl er Weiß ist. Ein Priester fährt mit Fahrkarte nicht Schwarz, obwohl er ein schwarzes Hemd und eine schwarze Hose trägt." "Nun, hat das einen tiefern Sinn?" "Da gebe ich auf. Eine gute Weiterfahrt wünsche ich Ihnen." :thumbup:

    2 Mal editiert, zuletzt von paterbabu ()

  • Ich würde die Dinger nicht verbauen, da nicht sichergestellt ist, ob der You Tuber überhaupt eine Genehmigung hat, um die Dinger online hochzuladen.
    Und ja, die Ansagen sind rechtlich geschützt.


    Sonst das machen, was dir @Jason schon verlinkt hat.


    LG Fabian Nds

  • Man kann sich doch auch Farben urheberrechtlich schützen lassen, und dabei spielt man nur am RGB-Tool rum...


    Und dem Ingo ist das bestimmt nicht ganz egal, denn er hat einen Vertrag mit der Bahn und darf daher nichtmal Ansagen selbst (zu Hause nochmal) aufnehmen, um sie dann kostenlos zu verschicken. Aber: Versystem hat wiederum eine Lizenz von der DB, die Ansagen für den TS zu benutzen.


    Ich hoffe, das klärt ein bisschen auf. Also besser nicht einfach so veröffentlichen.


    Spiek

  • @'[1274]DetPhelps'


    Das wollte ich damit auch gar nicht sagen. Mein Argument soll das sein, dass jeder denn benutzt obwohl der bestimmt auch urheberrechtlich geschützt ist. Also warum nicht auch die Ansagen benutzen?!

  • Wenn ich von der Brücke springe, springst du dann auch? Bloß weil einer (vermutlich) gegen geltendes Recht verstößt, gibt es dir doch nicht die Freiheit das auch zu tun?


    Was ist dass denn bitte für eine kranke Logik?

  • Ich will hier auch mal was sagen und mein Wissen zum Urheberrecht beisteuern (Lernt man heute auch in südwestdeutschen, staatlichen Bildungsanstalten, in den entsprechenden Fachrichtungen, zumindest war das bei mir vor einiger Zeit der Fall):


    >>In erster Linie dient das Urheberrecht der Schöpfung geistiger Leistungen und schützt diese im immateriellen und materiellen Sinne. Auch schützt es vor Nachahmungen und Ausbeutung des Urhebers.<< Soweit eine allgemeine Deklaration.


    urheberrechtlich schützen lassen

    Das Schützen der Werke geschieht automatisch. Ein Eintrag in ein "Urheberrechtsregister" wie es im Markenrecht der Fall ist, ist in Deutschland gar nicht möglich.


    Urheber können nur natürliche Personen sein, juristische eben nicht. Im Falle der Ansagen, gibt es aber natürliche Personen, die das Recht an den Tonaufzeichnungen haben. Außerdem liegt hier wahrscheinlich ein andere Art "Schutz" vor, damit die Ansagen geschützt sind. (GEMA? *denk* )


    Das © ist in Deutschland übrigens unwirksam, da entweder ein Urheber existiert oder ein Patent vorliegt.


    Aus dem Urheberrecht heraus ergeben sich übrigens automatisch die Rechte, die dem Urheber zustehen. Man nennt sie Urheberpersönlichkeitsrechte. Dazu gehört unter anderem auch das Veröffentlichungsrecht oder das Recht auf Verbot gegen Entstellung des Werkes. (Entstellung meint hier: Plagiat)
    Zudem hat der Urheber auch die Verwertungsrechte. Das heißt: Hier werden die materiellen Interessen abgedeckt. Also: Vorführrecht, Senderecht, Verbreitungsrecht, Vervielfältigungsrecht etc..


    Veröffentlichungsrecht §12 UrhG: Hier sei zu sagen, dass der Urheber bestimmen kann, ob und wie sein Werk veröffentlicht werden kann. (Sollte ja bekannt sein.) Deshalb sei nachfragen angebracht. ;)