Das man die Fahrkarte zur Berufsschule vorstrecken muss wäre mir neu.
Unter bestimmten Voraussetzungen, ja.
Aber nicht generell.
Außer es gibt dort je nach Geschäftsfeld auch Unterschiede, wobei das eigentlich nicht sein kann, da das Betreuungskonzept größtenteils einheitlich im Konzern ist.
Allerdings geht das hier teilweise eher schon in Richtung ServiceCenter Personal bzw. PvO/FvO oder den/die zuständige(n) PersonalrefentIn.
Man muss nicht alles öffentlich diskutieren.