Das Vertragsrecht. Wir sind etwas weit abgekommen. Also nur eine Anmerkung zu einem Wort "Kaufleute". Da hatte ich zum Steamvertrag etwas gesagt. Es stimmt vorne und hinten nicht für Steam. Abmahnungen gab es auch schon für Unternehmen und kein Anwender in Deutschland muss sich selbst dem US amerikanischen Rechtssystem unterstellen. Das gilt nur im Falle einer Klage gegenüber Steam da der Gerichtstand in den USA ist. Wer den TS nutzen möchte für den ist aber der Gerichtstand von Steam nicht maßgebend und ein Kaufmann ist er auch nicht wenn er auf OK geklickt hat.
Gruß Norbert