Hallo allerseits,
wenn ich aber Beitrag 4 richtig verstehe, sichert sich der Publisher dort lediglich die Rechte an der eigenen Software ab, auch wenn sie in eigenen Strecken verwendet wird. Deren Inhalt darf also benutzt werden, die Rechte bleiben aber Railsimulator. Oder irre ich mich?
Unser eigener Content bleibt eben auch unser eigener Content. Genauso bleibt aber der Inhalt von Railworks/TS 2013 auch deren Inhalt, ein Verbot den in eigenen Strecken zu verwenden kann ich auf dem ersten Blick nicht erkennen.
Ferner sichern Sie sich auch das Recht ab, das, was im Workshop von privaten Usern veröffentlicht wird, auch entsprechend über ihr Produkt zu "vertreiben", sprich: es überhaupt über die Community im Rahmen des Workshop als ein Teil des Programms zu veröffentlichen und zu bewerben.
Die große Knebelung kann ich auf dem ersten Blick nicht erkennen, aber ich werde mir die Bedingungen nochmals genau durchlesen.
Bis denne