Beiträge von BlackHawk

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    Mit nett und freundlich wäre bei mir nach der langen Zeit des Hinhaltens schon schluss, krank oder nicht.

    Man hat immerhin eine Verantwortung gegenüber seinen Kunden, punkt (und das ist auch nicht gerade Positive Werbung für die Firma).


    Ein Glück habe ich mich bisher davon abhalten können was bei JTG zu kaufen, sonst würde ich mir in den Hintern beissen.

    Englisch ist Weltsprache, egal ob Deutschland, Holland, Schweden, Japan etc., mit Englisch kommt man immer weiter, da weint auch keiner herum wenn man es nutzt.

    Aber es ist ja typisch Deutsch zu motzen, erkannte schon Volker Pispers u.a.


    Damit genug OT von meiner Seite aus.

    Wenn ich mir das z.B. Pepsi Logo auf das Auto male, kann es Pepsico durchaus verbieten das ich damit rumfahre, da sie die Markenrechte am Logo haben.


    Genau wie mit den Ansagen der S-Bahn Berlin, da hat die DB AG die Markenrechte dran und kann bestimmen wer sie verwendet und wer nicht.


    Die häufigste Form der Marke ist die Wortmarke, welche aus einzelnen oder mehreren Wörtern (z.B. Lego, Mercedes, Lego system, Mercedes Benz), aus Buchstaben und Zahlen (z.B. BMW, SLK, 501, 4711, A4) sowie Sätzen und Texten (z.B. "Nichts ist unmöglich - Toyota", "Tupperware - die Marke mit der Frische") bestehen kann. Sehr oft werden auch Bildmarken verwendet. Zulässig sind dabei Abbildungen jeder Art, sofern ihre Unterscheidungskraft eindeutig zu erkennen ist (z.B. vier Ringe von Audi, stilisierte Blume von Joop!). Als Wortbildmarken gelten die Kombination von Abbildungen und Wörtern (z.B. schwarzes und weißes Pferd mit dem Schriftzug Mustang, ein Krokodil mit dem Schriftzug Lacoste) und die besondere grafische Gestaltung von Wörtern, Buchstaben oder Zahlen (z.B. Davidoff Cool Water). Neuere Formen stellen die dreidimensionale Marke (z.B. BiC-Kugelschreiber, Odol-Mundwasserflasche), die Farbmarke (z.B. lila Farbe für Milka) die Hörmarke (z.B. Jingle eines Radiosenders) und die Bewegungsmarke (eine Abfolge bewegter Bilder) dar.


    [...]


    Die dritte Möglichkeit Markenschutz zu erlangen ist die notorische Bekanntheit einer Marke im Sinne der Pariser Verbandsübereinkunft (§ 4 Nr. 3 MarkenG). Notorische Bekanntheit bedeutet, dass der Gebrauch einer Marke untersagt ist bzw. eine Marke auf Antrag gelöscht wird, wenn eine Verwechslungsgefahr mit einer notorisch bekannten Marke in einem anderen Verbandsland besteht. Die Eintragung der notorisch bekannten Marke in ein Markenregister ist nicht erforderlich. Ein Beispiel für eine notorisch bekannte Marke ist der Mercedesstern.


    Wie man liest, kann einem sogar Mercedes in die Parade fahren, wenn man dessen Mercedesstern benutzt ohne Erlaubnis.

    Es braucht nur einer Schlechte Laune haben in der Firma und schon ist die sache gegessen.


    Deswegen lieber fragen, tut nicht weh und beseitigt alle Unklarheiten.

    Aber ich hab das Copyright auf dem Repaint. Da von mir erstellt

    DA muss ich dich enttäuschen und das aus einem banalem Grund: Markenschutzrecht.

    Du hast zwar das Repaint erstellt, aber im selben Atemzug jegliches Copyright verloren, sobald du ein/e eingetragene/s Design/Marke verwendest, ohne die erlaubnis/lizenz zu haben und das ist ein juristischer fakt, dabei ist es vollkommen egal ob Freeware oder nicht.


    Bestes Beispiel ist aktuell die SBB, was hier Thema ist/war im Forum.

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    Doppelstockwagen -- doppelt hoch - doppelt gut.

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    V 100 der Reichsbahn

    Das ist eine Simulation, das ist nicht die Realität

     

    Die Simulation oder Simulierung bezeichnet die Nachbildung von realen Szenarien zum Zwecke der Ausbildung, der Unterhaltung, der Analyse oder dem Design von Systemen, deren Verhalten für die theoretische, formelmäßige Behandlung zu komplex sind. Simulationen werden für viele Problemstellungen der Praxis eingesetzt

    Das nur zum Thema Nietenzählerei ;)