Fäkalbegriffe gegenüber Privatleuten oder Firmen sind davon nicht gedeckt und können durchaus als Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede oder Rufmord gerichtlich geahndet werden.
Rufmord gibt es nicht als Straftatbestand, das zählt dann entweder zur Verleumdung oder üble Nachrede.
Aber wie auch immer, wenn ich sage das Firma XY keine gute Qualität abliefert weil ....... und sie stattdessen lieber Quantität produzieren (was hier bei DTG z.B. zutrifft), dann können sie einen gar nichts, ebenso wenig wenn ich dann als Fazit sage "Ich finde die Firma [name hier eintragen] deswegen Scheiße", denn damit drücke ich nur meine Meinung aus und damit kommt auch kein Anwalt der Welt vor einem Gericht durch, außer der Richter bekommt auf einmal eine "Spende".
Ebenso wenig wird man von einem Gericht verurteilt wenn ich sage "Ich finde die Politik von [Name hier eintragen] nicht gut und finde ihn/sie deswegen Scheiße".
Denn nur weil man Persönlich eine Person oder eine Firma Scheiße findet, ist das noch keine Beleidigung, sondern noch eine Meinung.
Anders sieht es aus wenn ich z.B. sage "Unsere Bundeskanzlerin ist eine noch schlimmere Diktatorin als Adolf Hitler", das zählt dann so was von gar nicht als Meinungsfreiheit.
Und bevor jemand fragt: ich habe vorgestern mit meinem Anwalt darüber gesprochen, weil ich gegen drei Leute aus einem anderen Forum Anzeige erstattet habe wegen Verleumdung (PN's bezüglich wer es denn ist und welches Forum, werden ungelesen gelöscht, nur als Info) und da kam man halt zu diesem Gespräch bis was es eine Meinung ist und ab wann ein Straftatbestand.