Hört ihr das leise wimmern? Das ist mein Konto was schon angst hat ![]()
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Beiträge von BlackHawk
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ich verstehe nur noch Bahnhof..... ELL, EVU?!
ELL = European Locomotive Leasing
EVU = Eisenbahn Verkehrsunternehmen. -
@ll
Da wäre ich mir nicht so sicher.
Der Rechtsanwalt sorgt schon dafür das die Nutzerdaten offen gelegt werden und es zu einer Abmahnung kommt.Dann würde ich ihn spätestens da wegen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz Anzeigen, da es Unverhältnismäßig ist.
Zumal RSSLO nur die Nutzungsrechte seitens ELL hat (seitens Siemens bezweifel ich es) und somit gar kein Urheberrecht haben, außer an ihren Scripts.
Und wenn man Siemens mal den Tipp gibt, das sie ihren Markennamen Vectron usw. für Kommerzielle Zwecke missbrauchen, dürfte Siemens da keinen Spaß verstehen.RSSLO würde also einen kleinen Boomerang los werfen, aber einen verdammt großen zurück bekommen.
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Jo, alles 100%, aber das wichtigste wird immer vergessen: Die Auflösung!

800x600

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Ich Tippe eher so auf 25€
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USS Texas ist nun im NA Shop erhältlich: https://na.wargaming.net/shop/wows/main/1871/
Dürfte also demnächst auch bei uns im EU Shop stehen.
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Hiervon ist aber dennoch ganz klar das Urheberrecht abzugrenzen. Das Modell, die Skripte, die Texturen etc. wurden von RSSLO erstellt, somit unterliegen die Urheberrechte hier ganz klar bei RSSLO. Insofern hat RSSLO bis zu einem bestimmten Punkt eben schon eine gewisse Befugnis zu bestimmen, wie mit ihrem geistigen Eigentum umgegangen werden soll. Nach Deiner Beschreibung wäre es so, dass Siemens bzw. ELL plötzlich die Rechte an dem gesamten Modell und Skripten hätten, und das ist mit ziemlicher Sicherheit nicht der Fall. Es sieht aber ein wenig danach aus, als ob RSSLO ziemlich strenge Auflagen von Seiten ELL oder Siemens erhalten hat, so dass RSSLO möglicherweise in seinem Urheberrecht eingeschränkt ist (auf Basis eines privatrechtlichen Vertrags).
Die scripte sind von RSSLO, gut, ist auch das einzige was von ihnen ist und zum Thema Urheberrecht muss man ganz genau sein:
Sie haben zwar das 3D Modell erstellt, aber Siemens hat ebenso ein 3D Modell (zwecks Virtueller Crashtests etc. pp.) und noch dazu Baupläne, das Design entworfen & das Markenrecht und das genießt im dem Fall Vorrang vor dem Urheberrecht seitens RSSLO, denn sie haben ein reales Modell nachgebaut, an dem halt Siemens die gesamten Rechte innehat. RSSLO hat also wie bei ELL bestenfalls ein Nutzungsrecht.
Die Texturen hat zwar RSSLO auch erstellt, aber ebenfalls nach Original Vorlage, somit greift das selbe wie bei Siemens.
Sollte z.B. Siemens jetzt RSSLO verbieten den Vectron zu vertreiben, können sie sich auf gut Deutsch, ihr Modell dahin schieben wo die Sonne nicht scheint
Sie könnten zwar vor Gericht dagegen Klagen, aber wie das Ausgehen würde, darüber brauchen wir nicht Diskutieren, da es klar wie Kloßbrühe ist
Wenn du ein 3D Modell von z.B. einer Boeing 747 baust, hast du zwar das Modell erstellt, aber das Urheberrecht hat immer noch Boeing, da sie das Design entworfen haben und im Falle einer Klage ziehst du den kürzeren

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Das ist schon richtig, die Begründung gegenüber Mathias ist insofern eine sehr schwache. Dennoch gibt es Aspekte, die Du nicht einfach unterschlagen kannst, u.a. die EULA und Urheberrechte. Der Rechteinhaber kann auch aus viel nichtigeren Gründen "unsachgemäße" Nutzung verbieten. Aus meiner Sicht gibt es hier streng genommen nur das Schlupfloch, das @Matze L angesprochen hat.
EULA kann unwirksam werden, wenn es den Kunden zu sehr benachteiligt & Urheberrecht würde in dem Fall bei RLSSO nicht greifen, da ELL die Rechte an ihrer Farbgebung + Namen-, & Siemens die Rechte an dem gesamten rest der Maschine hat, RSSLO darf sie lediglich benutzen (wobei abzuklären bleibt, ob RSSLO die Erlaubnis seitens Siemens hat).So müsste also ELL und/oder Siemens klagen, was aber ein Schuss in das eigene Knie wäre, da Repaints nicht ihren Namen + ihre Farben tragen bzw. es kostenlose Werbung für Siemens & die entsprechenden EVU's ist.
Zitat von MrSummerAnsonsten müsste juristisch geklärt werden, wie die Rechte liegen und ob ein kostenloses Repaint veröffentlicht werden darf oder nicht. Es gibt ja teilweise recht interessante Urteile des EuGH, was den Weiterverkauf von benutzter Software angeht. Ich bin kein Jurist, deswegen kann ich das hier nicht abschließend bewerten. Aber es lassen sich mehr als genügend Sichtweisen finden, die es nicht ungefährlich machen, sich gegen RSSLO aufzulehnen. Ich schätze auch, dass ein Verfahren letztenendes eingestellt werden würde, wegen Nichtigkeit. Auch stellt sich die Frage, ob RSSLO überhaupt ein Verfahren anstrengen würde.
Wie oben Aufgeführt, RSSLO darf lediglich das ELL Logo + deren Farbaufteilung nutzen, somit liegen die Rechte vollständig bei ELL & Siemens für die Maschine.
Da aber der Vertrag (sofern es einen gibt) nur zwischen RSSLO & ELL geschlossen wurde, ist eine Einbeziehung dritter zumindest in Deutschland nicht einfach so erlaubt und der Vertrag zumindest für den Kunden somit uninteressant, da nichtig.RSSLO kann also wie ein HB Männchen in die Luft gehen, sie sind nur seitens ELL Lizenznehmer (ob sie es auch seitens Siemens sind, bleibt abzuwarten), der eigentliche Urheber ist und bleibt ELL & Siemens.
Würde RSSLO jetzt eine Phantasie Lok bauen & ein Phantasie Unternehmen erschaffen (z.B. Happy Moon Railways), würden die Rechte komplett bei ihnen liegen

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Naja, ich bin kein Anwalt, aber es ist im Forum bekannt dass RSSLO keine Repaints für den Vectron möchte.Also wenn da eine Klage kommen sollte, kann niemand sagen er hätte das nicht gewusst.
So lange die Repaints Kostenlos sind, wird RSSLO kaum vor Gericht gewinnen, anders würde es aussehen wenn jemand seine Repaints verkauft.
Und glaube Mathias hatte ja bei RSSLO angefragt und die Antwort war, das ELL es nicht erlaubt.
Dies ist zumindest in Deutschland unerheblich, da ein Vertrag nur zwischen RSSLO und ELL besteht und nicht zulasten Dritter ausgelegt werden kann, siehe http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/vertrag.phpSie können zwar sagen sie möchten keine Repaints, aber so lange da nichts passiert in Sachen Klage (was sie eh nicht machen werden, da die Rechtlichen Grundlagen in den jeweiligen EU Ländern anders sind), wird es als Stillschweigende Zustimmung angesehen (wie bei DTG halt).
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Nur weil RSSLO einen deal mit der Firma da hat, können sie es nicht unterbinden wenn jemand Kostenlos ein Repaint anbietet.
Wenn RSSLO so doof ist und sich so einen deal an's Bein bindet, können sie es nicht zu lasten dritter auslegen (siehe dazu das Vertragsrecht).
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Die mitgelieferten Loks sind allerdings nicht auf diesem Niveau.
TS Standard halt.
Zitat von aleister
und ausgerechnet für meine vrbr151 ist das nicht der Fall-schade. Ich muss wohl lernen, mit Rw-Tools umzugehen.
Jetzt schau ich mal ob ich noch ein paar Szenarien finde(für vrbr151 und vrbr103TEE)die vR 151 kam auch fast 6 Monate später, da kann man schlecht Szenarien für machen wenn etwas noch nicht da ist.
Im Grunde meckern auf hohem Niveau

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Japp "Donald Duck" fehlt noch, aber da dürften sich die 3D Erbauer an deren Frontrundung die Zähne ausbeissen.
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Ist halt wie in der Politik, bei anderen Ländern den Zeigefinger schwingen und im eigenen Land werden die selben Probleme Ignoriert.
Das DTG es kann wenn sie es nur wollen, sieht man ja an der 155.
Leider wollen sie es aber weniger, sondern zack zack und hier habt ihr. -
Hm, ne 101 von vR, mal schauen was sie so für Funktionen hat.
Gut, die 101 von Kuju hat ihren Zenit ja auch schon lange überschritten und wenn der Sound stimmt, kann man ihn auch für DTG Loks verwenden (z.B. die 152).
Hoffentlich kommt danach die 181 *träum*
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ch zahle knapp 30 € für eine Strecke , in der Beschreibung wird wie folgt geworben " Szenarios für das „Schnelle Spiel“ vorhanden.
Und wo ist nun das Problem? Da steht nur "Szenarios für das Schnelle Spiel" und sie sind auch so vorhanden, der Rest entspringt deiner Blühenden Phantasie.
Wenn in einem Reisekatalog steht "Übernachtung im Hotel", kannst du auch kein 5 Sterne Hotel mit eigenem Butler erwarten.
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Der ODEG/Schweizer GTW kamen jedenfalls erst mit den Updates, in der ersten Version war nur der Holländische Zug enthalten.
Echt? Du verkohlst mich nicht?

Er hatte beim GTW zudem angekündigt das er auch die anderen Versionen baut, aber erst mal das Grundgerüst fertig sein muss.
So wird es bestimmt auch beim Flirt 3 sein. -
@BlackHawk ich geb dir gleich Knöpchendrücker! Weißt was so ne Kupplung wiegt?

Nu maul mal hier wegen 500g nicht rum


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Zum "bewerbt euch": ich weiß aus eigener Erfahrung, dass man nicht "mal eben so" Lokführer werden kann.
Und dass dieser Beruf kein Spiel ist. Solche Aussagen finde ich dämlich.Nicht? Wenn man viele hört, ist es doch nur ein paar Knöpfchen drücken
