@coaster gerne! Aber wenn es in Ordnung ist nehme ich die ÖBB als Referenz, wie das bei der DB genau aussieht weiß ich leider nicht.
Na das grüne Signal kann er doch lesen
Genau! Das wäre schon mal eine Möglichkeit. Ein Freibegriff an einem Einzelausfahrsignal, Signalnachahmer, Schutzsignal, Erlaubnissignal (kaum anzutreffen) und dem Signal "ZUSTIMMUNG".
Eine andere Möglichkeit die zum Beispiel bei Gruppenausfahrsignalen Anwendung findet ist die mündliche oder fernmündliche Zustimmung zur Ausfahrt. Bei untauglichen Signalen gilt eine Zustimmung zur Vorbeifahrt gleichzeitig als Zustimmung zur Ausfahrt. Ausgenommen sind von dieser Regelungen die Gruppenausfahrsignale. Eine weitere Möglichkeit wäre eine ETCS Movement Authority, eine Rest Movement Authority (also z.b. vom Bahnsteig zum AS) gilt nicht als Zustimmung.
Unter gewissen Umständen kann auch der Zugbegleiter dem Tfzf die Zustimmung erteilen nachdem sie vom FDL eingeholt wurde.
Keine Zustimmung erforderlich, der FDL muss also nicht zustimmen wenn das Signal "Zustimmung entfällt" angebracht ist oder Dienstruhe herrscht.
Nicht zu verwechseln sind die Regeln zur Ausfahrt mit der Abfahrt, da gibt es zwar viel Gleiches aber auch Unterscheide, zum Beispiel Bahnsteige die nach dem Ausfahrsignal liegen oder der Befehl "vorrücken".
Reicht dir das oder möchtest du die Regelungen zur Abfahrt auch noch wissen? ![]()