Es wird bei jedem noch so kleinen Unfall ermittelt.
Ich rede aber von einer Sicherheitsuntersuchung. Die sicherheitspolizeilichen Aufnahmen und Ermittlungen sind ja sowieso nicht öffentlich und somit irrelevant. Gemäß § 9 Absatz 2 Unfalluntersuchungsgesetz 2005 sind schwere Unfälle jedenfalls zu untersuchen. Darüber hinaus ist eine Sicherheitsuntersuchung von Vorfällen, die keine schweren Unfälle sind, immer dann durchzuführen, wenn zu erwarten ist, dass eine Sicherheitsuntersuchung neue Erkenntnisse zur Vermeidung künftiger Vorfälle bringt.
Kommt man zu der Erkenntnis, dass der Unfall weder Erkenntnisse für die Zukunft bringt, noch ein Schwerer war so ist nicht zu ermitteln. Es wird also nicht jeder Unfall untersucht.
Also ich kann dir garantieren das es zum Unfall in Salzburg sehr lange und umfangreiche Ermittlungen gab mit plausiblem Ergebnis. Ebenso ist auch der Semmering Unfall ermittelt worden, zu welchem es auch schon Zwischenberichte gibt. Nur weil es nicht breit in die Öffentlichkeit getragen wird heißt es nicht das es nicht ermittelt wird.
Es gab Ermittlungen durch die zuständigen Gerichte im Zuge des Zivilverfahrens. Seitens der Unfalluntersuchungsstelle des Bundes wurden bis dato keine Ermittlungen angestellt obwohl wohl zu erwarten ist, dass eine Sicherheitsuntersuchung neue Erkenntnisse zur Vermeidung künftiger Vorfälle bringt.
Am Semmering lässt man sich scheinbar künstlich Zeit. Eigentlich sollte der Bericht schon längst fertig sein.
§ 15 Abs. 3 UUG 2005
Der endgültige Untersuchungsbericht ist von der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes zu veröffentlichen; dies so rasch wie möglich und möglichst nicht später als zwölf Monate nach dem Vorfall. Kann der endgültige Untersuchungsbericht nicht innerhalb von zwölf Monaten veröffentlicht werden, so ist jeweils jährlich ein Zwischenbericht zu erstellen und zu veröffentlichen.
Erst nach einer Diskussion in einem österreichischen Bahnforum und mehreren daraus resultierenden "Kurier"-Berichten (der Journalist las im Forum mit) wurde der Zwischenbericht mit einigen Monaten Verspätung und mit Dutzenden, teils gravierenden Fehlern veröffentlicht.
Fallen U-Bahn und Vollbahn bei euch in Österreich in die selbe Kategorie, oder gibt es bei euch auch sowas wie BOStrab und EBO?
Unterliegen beide dem Eisenbahngesetz 1957. Bezüglich Unfalluntersuchung heißt es im § 5 Abs. 1 (1)
Unter den Bereichen Schiene ist der Betrieb einer Haupt- und Nebenbahn (§ 4 Eisenbahngesetz 1957, BGBl. Nr. 60), einer Anschlussbahn (§ 7 Eisenbahngesetz 1957, BGBl. Nr. 60) und einer Straßenbahn, auf der Schienenfahrzeuge ausschließlich auf einem eigenen Bahnkörper verkehren, wie einer Untergrundbahn (§ 5 Abs. 1 Z 2 Eisenbahngesetz 1957, BGBl. Nr. 60), einschließlich der Betrieb von Schienenfahrzeugen auf einer Haupt-, Neben-, Anschluss- und Straßenbahn, auf der Schienenfahrzeuge ausschließlich auf einem eigenen Bahnkörper verkehren.
Möglicherweise weil ein Menschenleben mehr Wert ist als ein paar Tonnen Metall?
Ich setze das ja nicht gleich? Ich behalte im Hinterkopf das hierbei Menschen zu Schaden gekommen sind, rede aber trotzdem nicht über diese.
Also ich finde es schon armselig nach nem Unfall erstmal zu klären, was für ein Fahrzeug "vor einer Stunde" in Eschede einen Unfall hatte.
Warum? Ist es deiner Meinung nach moralisch besser herumzusitzen und sich diese Frage zu stellen und sie nur nicht auszusprechen? Oder ist der Gedanke schon böse? Soll ich lieber Fragen wie viele Personen an einem Spannungspneumothorax litten? Sind dann die Ermittler vor Ort eigentlich auch unmoralisch unterwegs? Immerhin untersuchen diese gleich, schreiben Fakten auf und erkundigen sich normalerweise nicht zuerst beim OrgL/ELRD wie es um die (Notfall-)medizinische Versorgung steht.