@Robytoby richtig, das kommt auch noch dazu!
Das ist wie bei den Versorgungsunternehmen (z.B: Gas und Wassernotfall e.c.t.), die haben auch Fahrzeuge mit Sondersignaleinrichtungen und die haben auch keine Sonderrechte, sondern nur Wegerechte!
Die Berliner haben daher das so gelöst, das Sonderfahrzeuge mit Sondersignal der dortigen Versorgungsunternehmen, nur von der Berufsfeuerwehr besetzt werden.
So haben diese dann auch Sonderrechte erhalten.
Sollte es zu einem Unfall kommen, so ist bei nur Wegerechten, der Versicherungsschutz gleich 0!
So ist das auch bei Rettungskräften!!!
Wir müßen daher mit Blaulicht und Martinhorn fahren, sonst haben wir ja keinen Versicherungsschutz!
Versicherungsschutz haben wir nur, wenn beides an ist!
Nur Blaulicht ist keine Versicherung für uns!
Das sollte man auch berücksichtigen!
Bei nur Wegerechten ist das genauso.
Daher immer nur Ausrücken, wenn beides an ist!!!
Und egal ob die Strasse frei ist, Krachmachen ist unsere Versicherung.
Ich kann das nur wärmsten jeden Fahrzeugführer empfehlen, der einer Rettungsorganisation angehört!
Es kann sonst sehr sehr teuer werden im Falle eines VU (Verkehrsunfall)!!!
Gruß 
Rene´