Beiträge von oebb 4010

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    Du hast 2 Möglichkeiten.
    Oben mittig ist ein Flyout mit Koordinaten. Da ist auf der rechten Seite mittig ein Symbol, klickst du darauf kannst du die Koordinaten von mehreren Bahnhöfen auswählen. (Danach das Pfeilchen im Fenster oben mittig klicken)
    Alternativ 2D Karte aufrufen. Strg+Linksklick an die Stelle und dann auf das Pfeilchen im Fenster oben mittig.
    Z Koordinate (Höhe) musst du mit Kamerafahrt dann individuell anpassen.

    Zitat aus deinem Link:
    "Wer als Fotograf gezielt fremde Menschen ablichtet, sollte allerdings vorsichtig sein. Gerade das gezielte Fotografieren anderer Menschen kann unter Umständen eine Unterlassungs- und Löschungsverpflichtung begründen, wenn der oder die Fotografierte mit den Aufnahmen nicht einverstanden ist. Die Ausnahmen dazu sind wiederum in §23 KUG geregelt."


    Das ist der obige §, wobei ja noch ncihtmal gegeben ist, dass das gezielte Fotografieren gegeben ist. Letztlich geht es um Bahnfilme.
    weiterhin nennt dein Artikel:
    "Ein Informationsinteresse der Allgemeinheit oder Öffentlichkeit kann zum Beispiel angenommen werden, wenn über die berufliche Tätigkeit der Personen (Politik, Schauspiel, Sport usw.) oder über wesentliche Ereignisse im Privatleben der Personen (Geburten, Krankheit, Scheidung, Tod usw.) berichtet wird.
    Nach einer Entscheidung des BGH zum Recht am eigenen Bild Prominenter (und seitdem mehrfach bestätigt) kommt es für die Annahme eines die Veröffentlichung rechtfertigenden allgemeinen Interesses entscheidend auf den Zusammenhang an, in dem ein Bild veröffentlicht wird, zum Beispiel auf den Begleittext zum Bild."


    Es gibt erstens immernoch nicht um die Person, zweitens ist aber am Objekt das öffentliche Interesse gegeben.


    Eine Auftragsarbeit die §23 Abs. 1 Nr. 4 KUG aufhebt ist scheinbar auch nicht gegeben.


    Auch nennt dein Artikel:
    "... gilt im Rahmen der sogenannten Panoramafreiheit, dass von öffentlichen Plätzen oder Wegen sichtbare Gegenstände fotografiert werden dürfen."
    Damit darf ich den Ort fotografieren.


    Sonst wäre jedes Foto von Objekten (Urlaubsfoto bspw. am Brandenburger Tor) verboten auf Facebook, da andere Personen zu sehen sind?


    Außerdem wird im gesamten Artikel mehrmals auf das professionelle arbeiten hingewiesen, wo diese Regeln gelten und das Arbeiten gegen Bezahlung.

    @DRV110319 Eine rechtliche Frage, da du scheinbar fachlich informiert bist.
    Mein letzter Stand war, dass wenn das Objekt im Vordergrund steht es erlaubt ist auch ohne Verpixelung die Bilder/Videos öffentlich zu zeigen,


    Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
    § 23


    (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
    1.Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
    2.Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
    3.Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
    4.Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
    (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

    Hatte mal vor ca. 1 Jahr was ähnliches. Ich hatte damals die Vermutung irgendein Installer hat Mist gebaut. Da fehlten dann plötzlich Asset Ordner, hab Sie damals aber direkt aus der Sicherung gezogen.
    Ließ sich nicht feststellen, woran es lag. Tippte aber damals auf Virenscanner. Etwas in der RIchtung möglich bei dir?


    Das kann nur VR bestätigen oder wiederlegen, aber ich hab damals Probleme mit dem Virenscanner gehabt und gedacht "Hey, VR hat nen Kopierschutz, dass bei korruptem Installer der Ordner gelöscht wird?"

    Hm, bei mir geht ja alles. Ich mache es mal und schick dem Tester das, mal schauen was da wieder hängt am Dispatcher. Ganz ehrlich, ich bete der UE TS kriegt einen neuen Dispatcher. Allein das wäre einen Neukauf als Szenarienbauer wert. Manchmal treibt er mich zwischen Weißglut und Verzweiflung


    €: Hat sonst noch jemand diesen Fehler schonmal gehabt? Sonstige Ideen?

    Er steht optimal am Marker bei 0m und meinte, dass er erst nachträglich weiter vor gefahren ist um eben genau auf 0m zu stehen. Es triggert am gesamten Marker nicht.


    Danke auf jeden Fall für die Mühen.

    alternativ sollte es von @LennartRW ein Video auf Deutsch auf Youtube dazu geben.


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    Eigentlich müsste es das Tutorial Szenario auch noch irgendwo geben?

    Ja, beide haben den gleichen Ort. Gleis 19. Wie sonst auch. Ein Haltebefehl auf Gleis 19 (wird in F1 angezeigt) und dann dort auch das Szenarioende. Jedoch wird der Haltebefehl bei mir ausgelöst, beim Tester wird Gleis 19 befahren und selbst bei Stillstand bei 0m auf der Makierung fängt der Balken nicht an zu laufen für einen Halt und somit das Szenario auch nicht beendet.

    Szenario spielt auf 3CCR. Aufgabe ist 3 Wagen Hbbinns (aus SBB Route 1) von Reutin (4) nach St. Margarethen 19 zu bringen (Haltebefehl). Gefahren wird mit der DTG MRCE Taurus. Also keine Repaints oder ähnliches. Szenario ist noch nicht veröffentlicht, da es eben beim testen diesen Fehler hervorrief