hallo chris,
ich hoffe - ich kann dir damit helfen:
Der Abstand zwischen Vorsignal und Hauptsignal entspricht dem Bremsweg, den Züge
maximal benötigen, wenn sie vor dem Halt zeigenden Hauptsignal sicher
zum Halten kommen sollen (Bremswegabstand). Der Bremsweg wird
streckenbezogen festgesetzt und beträgt bei Hauptbahnen in der Regel
1000 oder 700 m, auf Nebenbahnen können es auch nur 400 m sein. Ist das
Hauptsignal für den Triebfahrzeugführer, z. B. in einem Gleisbogen,
nicht innerhalb von 300 m zu sehen, stehen zwischen dem Vor- und dem
Hauptsignal ein oder mehrere Vorsignalwiederholer
(Lichtsignal), die das zu erwartende Signalbild des Hauptsignals
ankündigen. Am Standort eines Vorsignalwiederholers ist jedoch keine
Vorsignaltafel aufgestellt, er zeigt neben dem eigentlichen Signalbild
bei Ks- und H/V-Signalen ein weißes Zusatzlicht, bei Hl-Signalen die
Vorsignalwiederholertafel. Durch Wiederholung des Vorsignalbilds wird
unnötiges Abbremsen des Zuges verhindert, wenn Halt angekündigt war und
das Hauptsignal inzwischen in Fahrtstellung gekommen ist. Liegt zwischen
Vorsignal und Hauptsignal ein Halteplatz und ist von diesem das
zugehörige Hauptsignal nicht zweifelsfrei erkennbar, so unterrichtet ein
Vorsignalwiederholer am Bahnsteigende den Triebfahrzeugführer auch
während des Haltes über die Stellung des Hauptsignals.
Je nach den örtlichen Gegebenheiten kann der Abstand zwischen Vor-
und Hauptsignal im Einzelfall innerhalb festgesetzter Toleranzwerte
länger oder auch kürzer festgesetzt sein. Ist er mehr als 5 % verkürzt,
wird dies dem Triebfahrzeugführer im Buchfahrplan
oder in der „La“ (La = Übersicht der vorübergehend eingerichteten
Langsamfahrstellen und sonstigen Besonderheiten) mitgeteilt. Außerdem
zeigen Ks- und H/V-Lichtvorsignale zu dem eigentlichen Signalbild ein
weißes Zusatzlicht. Bei Ks-Signalen,
die Fahrt erwarten (Ks 1) zeigen, wird auf das Zusatzlicht verzichtet.
Im verkürzten Bremswegabstand stehende Hl-Vorsignale werden durch eine
besondere Vorsignaltafel (siehe folgender Absatz) gekennzeichnet.
Die Aufstellung entspricht der der Hauptsignale. Prinzipiell rechts
vom befahrenen Gleis, am linken Gleis (Gegengleis) der freien Strecke
dagegen links. Ist das nicht möglich, beispielsweise wegen nicht
eindeutiger Zuordnung oder wegen Platzmangel, dann ist die Aufstellung
über dem Gleis mittels Signalbrücken oder -ausleger möglich. Bei
Formvorsignalen mit Zusatzflügel befindet sich dieser in diesem Fall
über der Vorignalscheibe. Für die insbesondere in Bahnhöfen
erforderliche Aufstellung von Formvorsignalen zwischen den Gleisen gibt
es aus Lichtraumprofilgründen eine hohe Ausführung.
grüsse chris