@rrpiti
in DE sind verfassungsfeindliche Symbole halt verboten, es sei denn du bildest sie in einem historischen Kontext ab und es ist für Bildungszwecke. statt des HK kannst ja sowas machen x oder weichzeichnen.
Edit: andererseits finde ich es dennoch interessant, dass dieses Symbol bereits 1910 bekannt war. Damit meine ich aber nicht das Sonnensymbol.
Vom Bildungszweck her würde ich es sogar lassen. Aber problematisch ist es dennoch
https://de.wikipedia.org/wiki/…gswidriger_Organisationen
Zum Verwechseln ähnliche Kennzeichen
Durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz von 1994 wurden den aufgeführten Kennzeichen solche gleichgestellt, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind (§ 86a Abs. 2 Satz 2 StGB). Neonazis waren zunehmend mit leicht abgewandelten Zeichen wie spiegelverkehrten oder invertierten Hakenkreuzen aufgefallen. Nach der ständigen Rechtsprechung bedeutet „zum Verwechseln ähnlich“, dass ein „nicht besonders sachkundiger und nicht genau prüfender“ Betrachter die typischen Merkmale eines Originalsymbols erkennt.[1] Dabei ist unerheblich, ob das fragliche Symbol bekannt oder unbekannt ist.

