ACHTUNG: Der unten stehende Text ist keine Feststellung sondern ein Gedankengang meinerseits. Ich kann damit auch falsch liegen. Vielleicht kann sich jemand der richtig Ahnung vom Thema hat dazu äußern und das auch belegen.
Es geht ja hier eher um die Verletzung der Urheberrechte. Ich denke gegen die Veröffentlichung von repaints können die Hersteller der Loks rechtlich auch nichts machen. Das Werk an sich wird ja nicht angetastet und der repaint nutzt die Dateien des Herstellers zwar, verändert sie jedoch nicht. Die repaints tauchen ja auch als eigene Lok im Spiel auf. Aufgrund welcher Vorschrift könnte man den in Deutschland gegen einen nicht genehmigten repainter Vorgehen?
Mir fällt da nix ein, Euch?
Klar hat Prelli recht das man wegen der Höflichkeit nachfragt!