Ich will hier auch mal was sagen und mein Wissen zum Urheberrecht beisteuern (Lernt man heute auch in südwestdeutschen, staatlichen Bildungsanstalten, in den entsprechenden Fachrichtungen, zumindest war das bei mir vor einiger Zeit der Fall):
>>In erster Linie dient das Urheberrecht der Schöpfung geistiger Leistungen und schützt diese im immateriellen und materiellen Sinne. Auch schützt es vor Nachahmungen und Ausbeutung des Urhebers.<< Soweit eine allgemeine Deklaration.
urheberrechtlich schützen lassen
Das Schützen der Werke geschieht automatisch. Ein Eintrag in ein "Urheberrechtsregister" wie es im Markenrecht der Fall ist, ist in Deutschland gar nicht möglich.
Urheber können nur natürliche Personen sein, juristische eben nicht. Im Falle der Ansagen, gibt es aber natürliche Personen, die das Recht an den Tonaufzeichnungen haben. Außerdem liegt hier wahrscheinlich ein andere Art "Schutz" vor, damit die Ansagen geschützt sind. (GEMA?
)
Das © ist in Deutschland übrigens unwirksam, da entweder ein Urheber existiert oder ein Patent vorliegt.
Aus dem Urheberrecht heraus ergeben sich übrigens automatisch die Rechte, die dem Urheber zustehen. Man nennt sie Urheberpersönlichkeitsrechte. Dazu gehört unter anderem auch das Veröffentlichungsrecht oder das Recht auf Verbot gegen Entstellung des Werkes. (Entstellung meint hier: Plagiat)
Zudem hat der Urheber auch die Verwertungsrechte. Das heißt: Hier werden die materiellen Interessen abgedeckt. Also: Vorführrecht, Senderecht, Verbreitungsrecht, Vervielfältigungsrecht etc..
Veröffentlichungsrecht §12 UrhG: Hier sei zu sagen, dass der Urheber bestimmen kann, ob und wie sein Werk veröffentlicht werden kann. (Sollte ja bekannt sein.) Deshalb sei nachfragen angebracht. ![]()