ich bin doch kein Rechtsanwalt ....
also technisch ist die Verwendung eines Assets in einer Strecke nichts anderes als die Verlinkung einer Internet-Seite.
Ich könnte mir vorstellen, dass, wenn jemand einen Musterprozess vor einem nicht sehr Internet-orientierten Gereicht anstrengt, dieses Gericht zu der Ansicht kommen könnte, dass die Verlinkung bereits illegal ist.
Damit wären dann automatisch auch 90(? 95? 99?) Prozent aller Freeware-Strecken illegal.
Bisher ist mir kein Musterurteil dieser Art bekannt.
(jedenfalls ist das kein Urheberrechtsthema, sondern (vielleicht) ein Verwertungsrechtthema .. wie das DTG/BNSF Ding)