Moin!
Nachfragen kann natürlich nie schaden, also nur zu allgemeinen Information.
Nach meiner persönlichen Interpretion der Rechtslage, bewegt man sich mit einer nicht kommerziellen Weitergabe im grünen Brerich.
"Genoppt und gesteckt
Lego-Steine – auch ganz extravagante – dürfen übrigens nach Herzenslust repliziert und umgestaltet werden [4]
. Die Bausteine waren bis 1988 durch ein Patent geschützt, wurden nach
dem Ende der Schutzfrist allerdings das Ziel von Mitbewerbern, die
Lego-kompatible Steine herstellten. Weil sich ein Patent nicht
verlängern lässt und die dänische Lego-Gruppe sich auch auf anderen
Wegen nicht erfolgreich gegen die Nachmacher wehren konnte, versuchte
sie 1996, sich den Stein als Marke schützen zu lassen; ein Mitbewerber
wehrte sich allerdings erfolgreich gegen die Markeneintragung. "
http://www.heise.de/ct/artikel…phlegmatiker-1355130.html
Bei verkleinerten Modellen einer Originalware, z.B bei Spielzeugautos, (siehe BGH Opelblitz Marke & Recht)
wird die Abbildung der Marke von den angesprochenen Verkehrskreisen
nicht als Herkunftshinweis, sondern lediglich als originalgetreue
Wiedergabe verstanden.
Problematisch ist es jedoch, insbesondere Prestigemarken zu
kommerziellen Zwecken, beispielsweise im Zusammenhang mit der Werbung
für ein anderes Produkt, darzustellen. Hierin kann eine Rufausbeutung
der fremden Marke liegen. Bei der Rufausbeutung wird der gute Ruf der
fremden Marke kommerziell zum eigenen Nutzen verwertet, indem das
positive Image auf die eigenen Produkte übertragen werden soll.
http://www.design-und-recht.de/recht/leitfaden/
Gruss Schmiddi