Also wenn ich im Zug sitze und solche aufnahmen anfertige, dann ist es schlichtweg verboten. Die Ansage gehört dem Bahnunternehmen. Verkaufe ich das auch noch, kann man mich, theoretisch verklagen. Hast Du dagegen eine Erlaubnis kannst Du diese Aufnahmen nutzen.
Allerdings gilt auch hier, wo kein Kläger, da kein Richter.