Das linke Ohr würde ich mal einem HNO (Hals-Nasen-Ohrenarzt, im Volksmund Fünflocharzt) vorstellen. Wenn du Tinitus hast, sind beide Ohren schlecht (da kann ich ein Lied von pfeifen und zischen). Ich denke, da liegt was anderes im Argen, also frag einen (guten) HNO.
Also die Grenz,- oder Sollwerte kenne ich jetzt nicht, aber Hörgeräte sind inzwischen möglich. Die Frage ist nur, ob man sich bei der Einstellung bereits Leute mit solchen Einschränkungen ins Boot holt (klingt hart, ist aber verständlich)! Da kann es durchaus Unterschiede geben, denn mit Mitarbeitern, die im Laufe der Jahre erst die eine oder andere Einschränkung erfahren, muss man rechnen, nicht aber eben schon bei der Einstellung. Dennoch gibt es natürlich auch für Mitarbeiter eine vorgeschriebene Tauglichkeit, die erreicht werden muss, wenn auch mit zugelassenen Hilfsmitteln. Ist dieses nicht mehr der Fall, sind die Mitarbeiter nicht mehr fahrdiensttauglich.
"Also die Grenz,- oder Sollwerte kenne ich jetzt nicht, aber Hörgeräte sind inzwischen möglich."
ANLAGE 4 TfV :
Anforderungen an das Hör- und Sprachvermögen
Ausreichendes, durch ein Audiogramm nachgewiesenes Hörvermögen für ein Telefongespräch und die Fähigkeit, akustische Warnsignale und Funkmeldungen zu hören.
Dafür gelten folgende Richtwerte:
a)Es darf kein Hördefizit von über 40 dB bei 500 und 1 000 Hz vorliegen; b)es darf kein Hördefizit von über 45 dB bei 2 000 Hz bei dem Ohr, das die schlechtere Schallleitung aufweist, vorliegen; c)keine Anomalie des Vestibularapparats; d)keine chronische Sprachstörung auf Grund der Notwendigkeit, Mitteilungen laut und deutlich auszutauschen; e)die Verwendung von Hörhilfen ist in bestimmten Fällen zulässig.