Ist das die Originale Anleitung der BR 146.X?


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  • Hi,


    ich habe grade nach der BR 146.2 in Bremen gegoogelt, und bin dabei auf dies gestoßen.
    [...] Link entfernt
    Die Anleitung sieht aber nicht Original aus anhand der gewählten Schriftarten, aber die Frage, ob das die Originale ist, können nur Ausgebildete auf der 146 beantworten, worum ich jene bitte.
    Außerdem ist es doch eigentlich verboten, so was öffentlich im Netz schwirren zu haben, oder?


    Gruß
    engine2


    EDIT:Ich lasse den Link vorerst mal drinnen, entferne ihn dann später.

  • Das ist die aus der ZRWD entnommene Richtlinie 493.1146 für die BR 146. Da dieses Dokument urheberrechtlich geschützt ist und nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist, wäre ich an deiner Stelle sehr vorsichtig mit dem Veröffentlichen solcher Links
    Nicht alle Richtlinien sind vom Format her aktuell und nutzen DB Office als Schriftart. Die 482.9009 ("Signalanlagen bedienen") verwendet bspw. Times New Roman als Schriftart.

  • Also, zu dem Dokument kann ich als Laie und Nicht-Betriebseisenbahner folgendes sagen:


    • Die angegebenen Autoren haben anscheinend weitere Richtlinien verfasst, die im Netz schwirren
    • Die angegebene Adresse entspricht dem Gebäude in Frankfurt, in der zu dieser Zeit die entsprechende Stelle untergebracht war
    • Schrift und Aufbau sind definitiv stimmig

    Somit komme ich zum eindeutigen Ergebnis, dass diese Richtiline echt sein muss. Einzig die Schriftarten auf Seite 1 und 2 machen mich stuzig. Es könnte also sein,
    dass jemand diese Seiten selbst gemacht und den Rest des Dokuments eingescannt hat.


    Zum rechtlichen: Ich kann leider aktuell nichts zur Herkunft des Dokuments sagen, deswegen fällt hier eine Einschätzung ob das ganze verboten/bedenklich ist schwer.
    Es kann natürlich sein, dass jemand das ganze einfach ohne vorherige Anfrage hochgeladen hat. Dann wäre es auf jeden Fall bedenklich.


    Da ich spontan jedoch nach fast jeder Richtlinie der Bahn googlen konnte und diese auch mit offiziellem Link finden konnte, liegt die Einschätzung nahe, dass dies direkt von der
    Bahn zugänglich gemacht worden ist. Insofern wäre es öffentlich einsehbar und nicht verboten, weil sich jeder jederzeit das ganze Anschauen kann.
    Dann würde es keine Rolle mehr spielen, ob dies nur für einen bestimmten Personenkreis bestimmt ist. Dann hätte man es entsprechend schützen müssen, wenn man gewollt hätte, dass nur ein bestimmter Personenkreis Zugriff erhält.
    Wenn man dazu etwas wie einen Passwortschutz knacken müsste sähe das wieder anders aus. Dieses Dokument und die anderen kann man aber einfach ergooglen wenn man nach dem Loktyp sucht.


    Ich glaube, zum rechtlichen sollten mal DB-Mitarbeiter Stellung beziehen. Die kennen sich mit den Firmenregularien wahrscheinlich aus.