Störungen im LZB-Betrieb


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  • Hallo Community,


    ich habe mir heute die Frage gestellt, ob ein Fdl, im Falle einer massiven Störung die LZB abschalten kann.
    Wobei es mir vor allem um den LZB-Ende LM geht.


    Das LZB-Ende wird ja, soweit ich weiß, nicht nur auf einer Hauptstrecke angezeigt (LZB Ende ist dort festgelegt), sondern auch bei Fahrten auf Ausweichgleisen ohne LZB-Leiter angekündigt. (LZB-Ende kann varieren, je nach Fahrweg).


    • Könnte der Fdl die Tfs informieren und dementsprechend wenige Minuten später ein LZB-Ende, an alle Tfz "senden",


    • oder muss jedes Tfz vorher stehen bleiben, weil das Ausschalten der LZB abrupt stattfindet und das Tfz es als Übertragungsausfall erkennen würde? :huh:
  • Hallo,


    ich gehe schon davon aus, dass der Fahrdienstleiter für den ihm zugewiesenen LZB Bereich diese bewusst Abschalten kann. Erfolgt dieses infolge massiver Störungen an der Anlage, würden mit dem Abschalten alle betroffenen Züge im Abschnitt bzw. bei Annäherung einen Übertragungsausfall bekommen.
    Ein ENDE Verfahren geht mit der Abschaltung nicht einher, da ja dann quasi die gegenseitige Datenübertragung Streckenrechner / Fahrzeugrechner unterbrochen ist.


    Der Übertragungsausfall führt ja nur dann zum Anhalten (Übertragungsausfall 000), wenn es zuvor eine Dunkelschaltung an einem Hauptsignal gab, da dann für den Rechner nicht erkennbar war, ob der Streckenblock frei war. In allen anderen Fällen (Übertragungsausfall 040) kann sich der Tf befreien und seine Fahrt ohne Halt (aber Beachtung der damit verbundenen betrieblichen Aspekte) fortsetzen, wenn die PZB automatisch wirksam wird. In beiden Fällen wird ab Eintreten wieder signalgeführt gefahren, und alle Signale am Fahrweg sind zu beachten.


    Eine Information an die betreffenden Züge wird dann gewiss per ZBF erfolgen, und an dem nächsten wieder funktionierenden
    LZB Abschnitt wird der Zug wieder aufgenommen.
    Ein Abschalten mit dem Störschalter erfolgt nur nach Auftrag (bewusstes Abschalten der LZB bzw. bestimmten betrieblichen Situationen) oder bei Fahrzeugstörungen (dann ggf. bis hin zum PZB/LZB Hauptschalter).
    Wenn nötig, würde dieses ggf. erforderliche, bewusste Abschalten der LZB in dem betroffenen Abschnitt dem Tf per Befehl zuvor angewiesen werden (z. B. letzter Halt). Ein Wiedereinschalten ist dann aber erst beim nächsten Halt möglich.

  • Auf Strecken mit Spurplantechnik ist der Fdl auch für die zugehörige LZB Zentrale verantwortlich, bei mir auf dem Abschnitt RMW bis FDG ist die LZB Zentrale beim Fdl Biblis untergebracht.


    Eine Abschaltung der LZB ist nur schriftlich möglich, bedeutet diese muss vom Bezirksleiter ausgefüllt (gibt dafür Formulare) und an ihn rausgeschickt werden. Erst dann darf er die LZB abschalten.


    Bis dahin wird theoretisch jeder Zug mit Befehl 9 bzw. 10 und ggf. 14.9 durch den gestörten Abschnitt gefahren. Wie gesagt, theoretisch ;)


    Alle Eingaben in der LZB, z.b recht oft eine Schutz La bei Bauarbeiten o.ä. kann bzw. muss der Fdl manuell eingeben. Außer dem Fdl vorort in der LZB Zentrale kann keiner etwas in die LZB eingeben.