Hach ja, Herr Professor. Du musst Dich vielleicht richtig informieren über die Geschichte und wer wegen was vor welchem Gericht angeklagt wurde.
Kurzer Ausflug ins Off Topic: Strafrecht oder Zivilrecht.
Der verursachte Schaden an den Sachen wird vor dem Zivilgericht verhandelt. Wenn nötig. Denn die Mehlfirma oder deren Versicherung hat sicher den Schaden schon begleichen dürfen, den ihr Angestellter verursacht hat.
Bei dem von Dir geschilderten Verfahren ging es sicher um die strafrechtliche Bewertung, da er mit seinem Blödsinn Menschenleben gefährdet hat. Leider erwähnst du nicht, wie das Urteil im Strafgerichtsprozess gelautet hat.
Erst wenn der Mitarbeiter strafrechtlich verurteilt wurde, kann sich die Mehlfirma von ihrem Mitarbeiter in einem Zivilprozess das Geld zurückholen, was sie bereits bezahlen musste.
Bei dem Fotografen in Kassel sieht es ähnlich aus. War er angestellt, haftet zunächst die Firma für den Unsinn (Fahrlässigkeit) ihres Angestellten. Ist er selbständig kann man nur hoffen, dass er eine vernünftige Berufshaftpflichtversicherung hat.
Die strafrechtliche Bewertung ist davon wieder zunächst völlig unabhängig. Er hat den Eisenbahnverkehr und die Fahrgäste gefährdet, da wird der Staatsanwalt von alleine tätig.
Wenn er wegen seines Tuns verknackt wird (grobe Fahrlässigkeit) wird anschließend seine Versicherung zu ihm kommen und ihr Geld wieder haben wollen. Wenn er keine hat, hat er die Forderungen privat am Hals. Und das bleibt auch so, selbst wenn der Strafgerichtsprozess für ihn gut ausgeht. Ob bei ihm im Zivilgerichtsprozess etwas zu holen ist, wird der Gerichtsvollzieher bewerten, wenn er nicht zahlt.
Gruß
Norbert