Wichtig in diesem Beitrag ist denke ich der letzte Abschnitt...
"Es ist eine bewusste Bedienhandlung" die durch den Fdl ausgeführt wird. Das Zählwerk ist letztlich für den Staatsanwalt relevant, da jede Bedienung der Taste durch den Fdl begründet werden muss (schriftlich) im sogenannten Nachweis der Zählwerke.
Ist doch bekannt und du weißt doch genau, wie das gemeint ist!
Klar ist das bekannt, aber ein Lokführer könnte auch ohne eingeschaltetes Ersatzsignal durch drücken des Befehltasters am Signal vorbei fahren...