Gibt nur einen kleinen Unterschied: Audi baut den A8, selber, während DTG nur Modelle nachbaut. (mehr oder weniger gut)
Ob DTG nur Virtuelle-, oder Audi echte Modelle baut, macht Rechtlich gesehen keinen Unterschied (zumindest in Deutschland, wie es da drüben auf der Insel aussieht weiß ich nicht), da u.a. der Sound der Modelle nun mal ein Mangel ist ![]()
ZitatDer Gesetzgeber geht davon aus, dass bei einem Kaufvertrag der Kunde eine mangelfreie Hard- oder Software erhält. Gleiches gilt für die Durchführung für Reparaturen. Auch hier geht das Gesetz von einer mangelfrei durchgeführten Arbeit aus. Das Schuldrecht bietet dem Verkäufer im Rahmen eines Kaufvertrages eine zweite Chance. Falls die Hard- oder Software bei der Übergabe an den Käufer nicht in Ordnung ist, muss der Verkäufer zunächst eine Möglichkeit erhalten, die Hard- oder Software in Ordnung zu bringen oder dem Kunden eine andere Hard- und Software zu übergeben. Gleiches gilt bei einer Reparatur. War die Reparatur nicht erfolgreich, muss nacherfüllt, also der Mangel beseitigt werden.
Sicherlich kann man jetzt Vortrefflich darüber Streiten was ein Mangel nach dem Gesetz ist oder nicht ![]()